30. Januar 2018 Baufinanzierung

Welche Nebenkosten müssen bei der Immobilienfinanzierung berücksichtigt werden?

Sie planen eine Baufinanzierung? Dann ist es wichtig, dass Sie Ihre Kosten realistisch einschätzen. So stellen Sie sicher, dass Sie später nicht in eine prekäre finanzielle Situation geraten.

Bauherren unterschätzen dabei häufig die Nebenkosten, die beim Immobilienerwerb anfallen. Diese kommen nämlich noch zu dem eigentlichen Kaufpreis oder den Baukosten dazu. Etwa 10 bis 15 Prozent dieser Gesamtkosten sollten Sie zusätzlich als Nebenkosten einkalkulieren. Darunter fallen zum Beispiel die Grunderwerbsteure, die Grundbuchkosten und die Gebühren für Makler und Notar.

Welcher Betrag für die Grunderwerbsteuer und die Höhe der Maklerprovision fällig wird, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Bei Neubauten kommen dazu häufig auch weitere Zahlungen für die Baugenehmigung, zur Landerschließung und spezielle Versicherungen hinzu. Je nach Umfang des Bauprojekts kann so eine beträchtliche Summe an Nebenkosten entstehen. Dieser Betrag muss unbedingt frühzeitig in Ihre Kalkulation zur Baufinanzierung einfließen. Sonst kann es passieren, dass später deutlich höhere Kosten auf Sie zukommen, als Sie geplant haben. Im schlimmsten Fall bedeutet das eine teure Nachfinanzierung. Diese zusätzlichen Kosten können Sie vermeiden, indem Sie von Anfang an eine realistische Kalkulation erstellen.

Ebenfalls wichtig: Die Nebenkosten fließen nicht in den Beleihungswert Ihrer Immobilie, der von Ihrer Bank angesetzt wird, ein. Lediglich Baunebenkosten können von Ihrem Kreditinstitut mitfinanziert werden. Idealerweise sollten Sie deshalb alle anfallenden Nebenkosten zur Immobilienfinanzierung aus eigenen Mitteln finanzieren. Nur wenige Banken finanzieren zusätzlich auch die Nebenkosten über einen Immobilienkredit. Und wenn Sie eine Vollfinanzierung inklusive der Nebenkosten mit Ihrem Kreditinstitut vereinbaren, kommen deutlich höhere Kosten durch Zinsaufschläge auf Sie zu.

Außerdem gibt es regionale Unterschiede zwischen den Bundesländern, wenn es um die Höhe der Grunderwerbsteuer geht. In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen wird ein Steuersatz von 6,5 Prozent fällig. In anderen Bundesländern liegt der Steuersatz zwischen 3,5 und 6 Prozent. Auskunft darüber gibt Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt.

Sie benötigen Unterstützung bei der Berechnung Ihrer Baufinanzierung? Dann wenden Sie sich an einen kompetenten Finanzierungsspezialisten. In einem persönlichen Beratungsgespräch können Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, welche Nebenkosten Sie bei Ihrer Immobilienfinanzierung erwarten.

Übersicht