Was versteht man unter der Nutzfläche?
Mit der Nutzfläche wird der Teil der Gebäudegrundfläche bezeichnet, der gemäß der jeweiligen Zweckbestimmung genutzt werden kann. Solche Nutzungen können zum Beispiel Aufenthalt und Wohnen sein, Büroarbeit, Kochen oder Lagern. Das heißt, auch genutzte aber nicht ausgebaute Räume wie Keller oder Dachboden werden zur Nutzfläche gerechnet. Sind solche Räume allerdings ausgebaut und somit bewohnbar, zählen sie zur Wohnfläche. Der Unterschied zwischen Nutz- und Wohnfläche besteht also darin, dass die Nutzfläche alle möglichen Nutzungsarten der Fläche einschließt – die Wohnfläche bezeichnet nur die Flächen, die bewohnt werden können.
Geregelt wird dies alles in der Norm DIN 277. Welche Grundflächen als Wohnflächen gelten, ist wiederum in der Wohnflächenverordnung geregelt. Treppen und Heizungsräume gehören übrigens nicht zur Nutzfläche, sondern werden als Zweck- bzw. Verkehrsflächen eingeordnet. Auch wenn im Keller betriebstechnische Anlagen stehen, wird dieser nicht zur Nutzfläche, sondern zu den technischen Funktionsflächen gezählt.