4. März 2019 Baufinanzierung

Was passiert mit einer Baufinanzierung im Todesfall?

Bei einem Immobilienkauf ist die Abzahlung des damit verbundenen Kredits in der Regel langfristig angelegt. Sollte der Kreditnehmer währenddessen versterben, bleiben die Kreditschulden dennoch weiter bestehen. Sie gehen in diesem Fall auf die Erben des Darlehensnehmers über. Nur in den seltensten Fällen ist ein Sonderkündigungsrecht im Kreditvertrag enthalten.

Mit manchen Darlehen ist auch eine sogenannte Restschuldversicherung verbunden, die von den Kreditgebern zeitgleich mit dem Kreditabschluss angeboten wird. Allerdings führt diese zu einer erheblichen Verteuerung des gesamten Darlehens, sodass sie nur selten zur Absicherung in Anspruch genommen wird. Dennoch stellt der Todesfall ein Risiko dar, das es bei der Planung von Baufinanzierungen zu berücksichtigen gilt.

Baufinanzierungen ohne Absicherung

Jeder Kreditnehmer sollte vor dem Abschluss einer Baufinanzierung bedenken, dass das eigene Leben nicht ohne Risiko planbar ist. Auch in jungen Jahren kann jederzeit ein Schicksalsschlag vorkommen und die weitere Lebensplanung zunichtemachen. Sollte der schlimmste Fall eintreten, der Tod des Kreditnehmers, stehen die Hinterbliebenen häufig vor einem schier unlösbaren Problem. Sie sind in der Pflicht die bestehenden verbleibenden Raten selbst zu tilgen, auch wenn sie finanziell möglicherweise gar nicht dazu in der Lage sind. 
Zunächst ist es immer sinnvoll, das Gespräch mit der kreditgebenden Bank zu suchen, um die persönliche Situation darzulegen. Häufig sind keine ausreichenden Absicherungen bei den Hinterbliebenen vorhanden, und im schlimmsten Fall muss die Immobilie verkauft werden. Wenn die Vermögensverhältnisse der Erben nicht eindeutig sind, kann auch eine Nachlassverwaltung sinnvoll sein, damit die Haftung den Wert des Nachlasses nicht übersteigt. 
Das Ausschlagen des Erbes ist in Deutschland zulässig und eine legitime Option. Allerdings betrifft dies nicht nur die damit entfallende Übernahme bestehender Schulden, sondern auch vorhandene Guthaben und sonstige Güter.

Sicherheit durch eine Risikolebensversicherung

Die Möglichkeit einer Risikolebensversicherung kann vielfach eine sinnvolle Option bei Baufinanzierungen sein. Sie ist unkompliziert und für die Nachkommen unproblematisch im Handling. Stirbt der Kreditnehmer während der Laufzeit des bestehenden Vertrags, dann wird an die Hinterbliebenen der vorab vertraglich festgelegte Betrag ausbezahlt. Erreicht der Darlehensnehmer das ursprünglich geplante Ende der Finanzierung, endet die Versicherung hier zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Policen bei einer Risikolebensversicherung gelten als sehr günstig und sind nicht zuletzt aus diesem Grund eine lohnenswerte und sichere Maßnahme. 
In finanzieller Hinsicht ist auch die sogenannte Vorfälligkeitsberechnung zu berücksichtigen. Der Kreditgeber ist berechtigt, diese zu verlangen, wenn der Kredit vorzeitig endet. Der Tod des Kreditnehmers gilt in dem Fall als ein solches vorzeitiges Ende. Der Vorfälligkeitsbetrag kann für die Nachkommen deutliche finanzielle Einbußen bedeuten, allerdings wird er nicht grundsätzlich fällig. Viele Banken sind gewillt, im Bedarfsfall auf die Summe zu verzichten, wenn Baufinanzierungen vom eigenen Haus gewährt werden.

Fazit

Bei einer Baufinanzierung ist die Absicherung des Todesfalls in jeder Hinsicht hilfreich. Eine Restschuldversicherung ist hierbei aufgrund der hohen Kosten nicht empfehlenswert. Sinnvoller ist eine Risikolebensversicherung, die der finanziellen Absicherung der hinterbliebenen Familie dient. Sollten Fragen zur Thematik bestehen, ist eine persönliche Beratung durch die Experten von Hüttig & Rompf in jedem Fall der beste Weg für das weitere Vorgehen bei Baufinanzierungen.

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