30. Januar 2018

Was ist Wohn-Riester und wie funktioniert es?

Die staatliche Eigenheimrente („Wohn-Riester“) zielt auf Wohneigentum als Altersvorsorge ab. Bezahlbare Mietwohnungen werden wegen steigender Mieten seltener und auch an Hausbesitzern gehen die hohen Immobilienpreise nicht spurlos vorbei.

In jedem Fall interessieren sich Vorsorgewillige zunehmend für das Wohn-Riestern: Seit der Vorstellung 2008 überstieg die Sparerzahl bereits eine Million. Grundsätzlich ziehen Wohn-Riesterer Vorteile aus staatlichen Zuschüssen und jährlichen Steuerminderungen. Somit können Sie als Riesterer entweder von Bausparplänen oder staatlichen Förderdarlehen für den Bau bzw. Umbau vom Eigenheimen profitieren.

Wesentliche Modelle der Eigenheimrente
Zur Hausfinanzierung zahlen Sie als Anleger während einer Ansparphase zunächst jährlich einen verzinsten Betrag zum individuell fixierten Guthaben ein. Fällige Summen zahlt dann die Bausparkasse als vereinbartes Darlehen an den Bauherrn. Dazu gesellen sich staatliche Zuschüsse als jährliche Grundzulagen sowie Zuschläge für jedes kindergeldfähige Kind, gestaffelt nach Geburt vor bzw. nach 2008. Zusätzlich kann ein Sparbetrag von höchstens 2.100 Euro steuerlich einbezogen werden.
Alternativ nutzen Vorsorger das Wohn-Riestern auch zum Entschulden von Immobilien. Dazu dienen eigene Darlehen, deren Tilgung staatliche Zulagen beschleunigen, was erhebliche Zinsersparnisse bedeutet.

Bau– oder Banksparen
Prinzipiell lohnt sich Wohn-Riestern vornehmlich für Personen mit Bauprojekten. Bausparverträge sichern dabei günstige Kreditbedingungen für Darlehen mit mittelfristigen Auszahlungen. Für eher schwammige Pläne zum Eigenheim hingegen empfiehlt sich ein solider Banksparplan. Dabei entscheiden niedrige Zinsen und Gebühren sowie Tilgungszuschlag, als auch die Darlehenshöhe über den Vertragsabschluss. Richten Sie als Wohn-Riester-Sparer Ihre individuelle Sparrate unbedingt nach Ihrem finanziellen Leistungsvermögen und Bausparziel aus. Abhängig davon zahlen Sie demnach den steuerlich abzugsfähigen Maximalbetrag oder eher nur den Minimalbeitrag ein.

Freiheitsgrade
Bereits beim Ansparen können die Sparer Geld aus dem angesammelten Kapital entnehmen. Darüber hinaus ist es möglich, die staatlichen Förderungen beim Umzug auf andere Immobilien zu übertragen. Außerdem können Sie mindestens 20.000 Euro für behinderungsveranlasstes Umbauen Ihres Eigenheims entnehmen.

Zusätzlich entfällt für Sie als Riesterer die Pflicht zur Rückzahlung des Förderungsbetrags, wenn Sie ihn vor Ablauf von fünf Jahren nach Vermietung oder Verkauf erneut in Wohneigentum für Ihren Eigenbedarf investieren.

Kein Wohn-Riestern ohne umsichtige Prüfung
Der individuell geeignete Anbieter von Wohn-Riester-Lösungen hängt von etlichen Gesichtspunkten entsprechender Verträge ab. Vorsorgeinteressierten ohne Zeit zum einschlägigen Studium der Gesetzes– und Vertragstexte ist daher der Dienst eines Experten zu empfehlen: Wohn-Riestern kann, muss aber nicht eine lukrative Alterslösung darstellen.

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