3. August 2021 Baufinanzierung

Was ist der Tilgungssatzwechsel?

Die Tilgung bezeichnet die Rückführung einer Kreditschuld, sprich: Das Abbezahlen des Baukredits. Im Rahmen eines Annuitätendarlehens wird dafür der anfängliche Tilgungssatz festgelegt. Doch was, wenn innerhalb der Zinsbindung etwas Unvorhergesehenes passiert und der Tilgungssatz geändert werden soll? Geht das?

Tilgungssatz zu Beginn am niedrigsten 
Bei einem Annuitätendarlehen ändert sich das Verhältnis von Tilgungs- und Kreditzinsanteil kontinuierlich. Die Höhe der Kreditrate insgesamt bleibt unverändert, doch die Kreditschuld verringert sich und der Tilgungsanteil steigt. Das bedeutet im Umkehrschluss: Zu Beginn des Annuitätendarlehens ist der Tilgungssatz am niedrigsten, zum Ende hin wird er immer höher. Je nach persönlichen Voraussetzungen und Sicherheiten des Kreditnehmers sollte der anfängliche Tilgungssatz mindestens zwei Prozent oder mehr betragen.

Außerplanmäßige Verringerung oder Erhöhung der Tilgung 
Mit dem Tilgungssatzwechsel ist jedoch nicht diese automatische Änderung des Tilgungsanteils gemeint, sondern eine außerplanmäßige Verringerung oder Erhöhung. Wer zum Beispiel überraschend ein höheres Gehalt erhält, möchte den Tilgungssatz sicherlich erhöhen, um seinen Kredit schneller abzubezahlen. Allerdings steigt mit der Erhöhung des Tilgungssatzes auch die monatliche Kreditrate. Der Tilgungssatzwechsel sollte also unbedingt auf das tatsächlich monatlich verfügbare Haushaltseinkommen abgestimmt sein. Im umgekehrten Fall sinkt die monatliche Rate, wenn der Tilgungssatz verringert wird. Der Kreditnehmer erhält dadurch mehr finanziellen Spielraum, sein Kredit wird allerdings auch langsamer abbezahlt.

Recht auf Tilgungssatzwechsel sichern 
Wer sich das Recht auf einen Tilgungssatzwechsel sichern möchte, sollte dies unbedingt schon beim Abschluss des Annuitätendarlehens tun – zahlreiche Banken gewähren einen oder mehrere Tilgungssatzwechsel kostenlos.

Alternative: Sondertilgung 
Eine Alternative zum Tilgungssatzwechsel könnte auch eine Sondertilgung sein – auch deren möglichen Einsatz sollte man im Darlehensvertrag vereinbaren.

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