16. Juli 2020 Immobilienkauf

Was ist das Grundbuchblatt?

Das Eigentumsverhältnis eines Grundstückes und eines darauf befindlichen Gebäudes wird im Grundbuch registriert. Dieses wiederum besteht aus den Grundbuchblättern, deren Informationen auch bei einer Baufinanzierung überaus wichtig sind.

Wer in Deutschland eine Immobilie verkaufen oder kaufen möchte, kann über das Grundbuch feststellen, welche Eigentumsverhältnisse beziehungsweise grundstücksgleichen Rechte oder sonstigen Rechte zum betreffenden Grundstück bestehen. Interessant sind vor allen Dingen die Grundstückseigenschaften und eventuell vorhandene Belastungen. Mit diesen Informationen können Grundstück und Gebäude bewertet werden. Die Bewertung dient dann zur Grundlage für die Höhe der Kreditsumme bei einer Baufinanzierung

Das gesamte Grundbuch besteht aus einzelnen Blättern, den sogenannten Grundbuchblättern. Früher wurden diese als Folien im Grundbuch zusammengefasst, in neuerer Zeit mittels Heftern. Mittlerweile erfolgt die Führung der Grundbücher elektronisch – sie können online relativ schnell und unkompliziert eingesehen werden. 

Ein Grundbuchblatt hat immer fünf Bestandteile in einer festgelegten Reihenfolge: 

1. Aufschrift 

Sie gibt Auskunft über das zuständige Amtsgericht, den Grundbuchbezirk sowie die Nummer des Bandes und Blattes. Dieses Deckblatt ermöglicht so die schnelle Identifizierung eines Grundstücks. 

2. Bestandsverzeichnis 

Hier sind die Einzelheiten des Grundstücks aufgeführt, z. B. die Größe, die genaue Lage mit Straße und Hausnummer sowie die Nutzung. Auch die Angaben des Katasteramts sind inklusive der Gemarkung enthalten. 

3. Abteilung I 

In der Abteilung I wird der Eigentümer mit Geburtsdatum und Adresse aufgeführt. Handelt es sich um mehrere Personen, eine GbR oder eine Erbengemeinschaft, erfolgt die Eintragung derer Anteile und des Gemeinschaftsverhältnis. Außerdem wird die Art des Eigentumserwerbs eingetragen, also z. B. Kauf oder Erbschaft. 

4. Abteilung II 

Die Abteilung II beinhaltet Belastungen wie Wohnungsrechte, Erbbaurechte und Wegerechte anderer Personen über das Grundstück. Außerdem werden hier eventuelle Beschränkungen des Verfügungsrechts des Eigentümers eingetragen, beispielsweise ein laufendes Insolvenzverfahren. 

5. Abteilung III 

In dieser Abteilung befinden sich alle Informationen zu Grundschulden oder Hypotheken. Kreditgeber, Versicherungen und Banken legen viel Wert auf diese Informationen, da sie das Recht von Gläubigern auf Zahlung einer bestimmten Summe aus dem Grundstück festlegen. Zahlt der Grundstückseigentümer nicht freiwillig, erfolgt notfalls eine Zwangsvollstreckung. 

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