30. Januar 2018 Förderungen

Mit dem KfW159 Programm altersgerecht umbauen?

Sie möchten jetzt eine eigene Immobilie kaufen? Dann sollten Sie bei der anstehenden Finanzierung auch staatliche Fördermittel nutzen. Denn dadurch können Sie sich nicht nur ein Darlehen mit niedrigem Zinssatz sichern, sondern auch noch Ihre Finanzierungskosten senken.

Das Programm 159 ist möglicherweise interessant für Sie. Es ist speziell darauf ausgelegt, Barrieren innerhalb der Immobilie abzubauen, den Einbruchschutz zu erhöhen und den Wohnkomfort zu steigern. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, möchte durch diese Förderung Immobilienbesitzern ermöglichen, auch im hohen Alter oder mit körperlicher Behinderung weiter im Eigenheim wohnen zu können. Deshalb fördert die KfW entsprechende Baumaßnahmen mit Krediten von bis zu 50.000 Euro.

Darüber hinaus können Sie sich einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 6.250 Euro sichern, um alters- oder behindertengerechte Baumaßnahmen zu finanzieren. Die Besonderheit bei dem Förderprogramm 159 ist aber, dass die Fördermittel nicht auf eine bestimmte Personengruppe beschränkt sind. Die Fördergelder stehen Immobilienbesitzern jeder Altersgruppe zur Verfügung. Zwar zielt das Förderprogramm hauptsächlich auf ältere Menschen ab, aber auch wenn eines Ihrer Familienmitglieder körperlich eingeschränkt und nur bedingt mobil ist, sind Sie als Kreditnehmer berechtigt, Fördergelder aus diesem Programm zu beantragen.

Im Rahmen der Förderung können Sie bestimmte Baumaßnahmen finanzieren. Zum Beispiel die Installation eines Treppenlifts, den Bau von Rollstuhlrampen oder auch barrierefreie Badezimmer. Selbst die Installation einer Alarmanlage oder der Einbau von Sicherheitselementen gegen Einbruch können von der KfW im Rahmen des Programms gefördert werden. Nähere Informationen zu den Maßnahmen, die von der KfW mit den Fördergeldern finanziert werden, finden Sie direkt auf der Webseite der KfW-Bankengruppe.

Natürlich können Sie das Programm 159 der KfW auch mit anderen Fördermitteln kombinieren. Generell ist in jedem Vertrag auch die Option zur Sondertilgung erhalten. Auf Wunsch können Sie so Ihr Darlehen auch deutlich schneller tilgen. Zur Umschuldung oder Nachfinanzierung eines bereits bestehenden Kredits zur Baufinanzierung dürfen die Fördermittel allerdings nicht eingesetzt werden. Auch kommerzielle Immobilien, wie zum Beispiel Ferienhäuser, sind vom Programm ausgeschlossen.

Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt nur über eine der KfW-Gruppe angeschlossenen Bank. Beachten Sie unbedingt, dass Sie die Fördergelder bereits vor Start des Bauvorhabens beantragen müssen. Ob Sie für dieses Förderprogramm in Frage kommen, können Sie mit einem kompetenten Finanzierungsberater klären. Dieser informiert Sie auch über die Zugangsbedingungen.

Weitere Informationen zum Thema Sanierungsförderung erhalten Sie hier.

Übersicht