19. Februar 2019 Baufinanzierung

Baufinanzierung mit mehreren Kreditnehmern: Worauf muss man achten?

Möchten Sie das Eigenheim mit mehreren Kreditnehmern verwirklichen? Wer ein gemeinsames Projekt im Auge hat und die Bonität steigern will, für den kann das eine lohnende Idee sein. Es sollte jedoch klare Linien geben, damit sich niemand aus der Haftung ziehen kann.

Ein gemeinsames Projekt umsetzen

Dank der Gemeinschaftshaftung bringt bei einem Gemeinschaftskredit jeder Kreditnehmer seine Bonität in die Kalkulation der Kreditbewertung. Wer im Alleingang nicht weiterkommen würde, kann seine Wünsche gemeinsam sehr leicht realisieren. 
Nehmen wir als das typische Beispiel den Immobilienkauf junger Paare. Meistens macht hier die gemeinsame Bonität die Finanzierung überhaupt möglich. Die Zielsetzung ist klassisch: Es soll das Eigenheim finanziert werden, in dem später auch die gemeinsamen Kinder aufwachsen sollen. Auch die Großeltern könnten einbezogen werden. Statt Miete zu zahlen, würden sie der eigenen Familie helfen und ein lebenslanges Wohnrecht als Gegenleistung für das Kreditrisiko erhalten.

Gemeinsames Darlehen schweißt zusammen

Eine gemeinsame Baufinanzierung ist wie ein Bund für das Leben. Eine Ehe ist sogar leichter auflösbar, als von der Bank vorzeitig aus der gemeinschaftlichen Haftung entlassen zu werden. Daher sollte sich jeder Kreditnehmer gut überlegen, ob er dazu bereit ist, diese enge wirtschaftliche Verbindung tatsächlich einzugehen. 
Abzuwägen sind Risiken und Vorteile und die Frage, ob ein dauerhafter Wert geschaffen werden soll, der gemeinsame Träume realisiert. Je kleiner der persönliche Vorteil des einzelnen Kreditnehmers ist, umso kritischer sollte die gemeinsame Kreditaufnahme gesehen werden.

Vorsicht vor den Vorgaben der Bank

Banken sind an der Vergabe sicherer Kredite interessiert. Aus Bankensicht ist die Vergabe an mehrere Kreditnehmer deutlich sicherer als ein Darlehen an eine Einzelperson. Daher drängen einige Anbieter verheiratete Paare in eine Gemeinschaftshaftung oder räumen ihnen keine Finanzierung ein. Schon von Beginn an ist somit festgelegt, dass Ehepaare jeden Ratenkredit gemeinsam beantragen müssen.

Doch diesem Geschäftsmodell sollten Kunden schnell eine Absage erteilen, denn es versucht, den gesetzlichen Schutz der finanziellen Selbstbestimmung der Ehegatten zu unterlaufen. Kreditalternativen sind bei kostenlosen Vergleichsportalen im Internet zu finden. Selbst ein höherer Zinssatz wäre besser, als sich in eine Haftungsunion zwingen zu lassen.

Ausgleich schlechter Bonität durch weitere Personen

Ist die Bonität der Kreditinteressenten zu schlecht, fordern die Banken gerne einen weiteren Antragsteller. Das ist verständlich, wenn der Kreditwunsch aus geschäftlicher Sicht zu riskant zu sein scheint. Diese Forderung sollte Anlass geben, noch einmal genau über das Kreditprojekt nachzudenken. Eine gut begründete Kreditablehnung schützt die Betroffenen vor Überschuldung. Einfach die Mithaftung zu übernehmen, ist keine gute Idee.

Sinnvoller ist es, nach seriösen Angeboten zu suchen, die auch ohne Mithaftung ein höheres Risiko akzeptieren.

Wer vorhat, einen Kredit aufzunehmen, tut gut daran, sich persönlich beraten zu lassen.

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