11. November 2019 Baufinanzierung

Ändert Nachwuchs etwas an der Baufinanzierung?

Als Baufinanzierung wird der zweckgebundene Kredit bezeichnet, den die Bank oder ein Kreditinstitut für den Bau oder den Erwerb einer Immobilie gewährt. In welcher Höhe ein Kredit gewährt werden kann, hängt vom Einkommen ab. Denn die monatlichen Einnahmen sind ausschlaggebend dafür, welche Beträge über welchen Zeitraum zurückgezahlt werden können. Anders ausgedrückt: Die Kreditwürdigkeit des Antragstellers oder der Antragstellerin hängen vom Einkommen ab, nicht vom Familienstand oder dem Vorhandensein eines Kindes.

Kindergeld ist gut, Elterngeld ist schlecht?
Die Kreditwürdigkeit wird bei Antragstellung berechnet. Zum Einkommen zählen die monatlichen Einnahmen durch Arbeit, aber auch Kindergeld wird dazu gerechnet. Das ist dann der Fall, wenn die Kinder (noch) im Haushalt der antragstellenden Eltern leben. Sind die Kinder erwachsen und aus dem Haus oder studieren, werden sie von den Eltern zwar finanziell unterstützt, aber das fließt eher negativ in die Bewertung der Kreditwürdigkeit ein. Denn man geht davon aus, dass die Eltern hier finanziell unterstützen müssen.
Das Elterngeld stellt einen Sonderfall dar. Es wird für maximal 14 Monate gewährt, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes beruflich pausieren und beträgt in der Regel 65 % des Gehalts. Elterngeld erhält nur ein Elternteil, meist ist das die Mutter, für 12 Monate. Länger als 12 Monate wird das Elterngeld nur gezahlt, wenn der Partner wenigstens für zwei Monate pausiert – dann erhält er in diesen zwei Monaten 65 % seines vorherigen Gehalts. Elterngeld zählt zunächst einmal als Einnahme und kann die Kreditwürdigkeit in diesem Sinne steigern. Aber …

Beruflich unsichere Zukunft
Ob Eltern nach der Elternzeit in den Beruf zurückkehren können und zu welchen Konditionen sie das tun, liegt nicht in ihrem alleinigen Einflussbereich. Und genau da fangen die Probleme an: Ob nach 12 oder 14 Monaten Elternzeit wieder ein normales, volles Gehalt bezogen wird (oder nur eine Teilzeitstelle mit entsprechend niedrigerem Einkommen besetzt wird), ob ein Wiedereinstieg in den Beruf überhaupt möglich ist, das ergibt sich meist nur kurzfristig. Denn vielleicht gibt es keinen Betreuungsplatz für das Kind, oder ein Geschwisterkind ist absehbar, die Firma wurde umstrukturiert … In einem Jahr kann viel passieren. Deshalb wird das Elterngeld bei der Finanzierung anders berücksichtigt als ein normales Einkommen. Es gilt eher als ein Risikofaktor. Ein Kind kann an der Kreditwürdigkeit also ganz viel ändern.

Ein hohes Einkommen reicht aus
Allerdings gibt es auch den Fall, dass ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin ein sehr hohes Einkommen hat, das schon alleine eine hohe Kreditwürdigkeit generiert. Dann ist das zweite Einkommen nicht mehr wichtig für die Finanzierung. Und damit ist es auch kein Problem, wenn sich ein Kind ankündigt und Elterngeld bezogen wird. In der Regel steckt ohnehin der Partner oder die Partnerin mit dem niedrigeren Einkommen beruflich zurück. Und in diesem Fall wird dann sogar das Kindergeld, das nach der Geburt gezahlt wird, wieder positiv in der Berechnung der Kreditwürdigkeit berücksichtigt.

Fazit:
Für Familien oder Paare mit einem sehr hohen Einkommen und eher niedrigen Ausgaben ändert ein Kind nichts an der Finanzierung von Wohnung oder Immobilie. Ist die Finanzierung aber ohnehin eher schwierig oder die Familie auf beide Einkommen angewiesen, kann Nachwuchs aber durchaus Einfluss auf die Kreditwürdigkeit haben. Im individuellen Fall wird eine fachliche Beratung Aufschluss darüber geben.


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