6. Januar 2021 Benjamin Papo

Zurück in die Zukunft mit der Wohnungsbauprämie

Sie ist das Urgestein der staatlichen Bauförderung in der Bundesrepublik: Die Wohnungsbauprämie. 1952 eingeführt, erlebt sie 2021 eine Renaissance. Denn seit dem 01.01. gibt es die Prämie für mehr Bausparer als bisher. Wir zeigen, wie man sich das Plus sichern kann.

Wie bisher gelten feste Einkommensgrenzen bei der Zuteilung der Prämie. Diese wurden jedoch mit dem neuen Jahr angehoben. So haben Alleinstehende über 16 Jahre, die jährlich nicht mehr als 35.000 Euro Jahreseinkommen versteuern müssen, ein Recht auf die Förderung. Gleiches gilt für Verheiratete oder eingetragenen Lebenspartnerschaften, deren zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 70.000 Euro beträgt. Weiterhin gilt die Prämie nur, wenn im Jahr mindestens 50 Euro auf einen Bausparvertrag eingezahlt werden. 

Wer die Grundkriterien erfüllt, kommt seit 2021 auch in den Genuss höherer staatlicher Zuschüsse für die jährliche Sparleistung. Und das gleich zweifach! Zum einen wird die Fördergrenze bei Alleinstehenden auf 700 Euro, bei Verheirateten bzw. Lebenspartnern sogar auf 1.400 Euro angehoben. Zum anderen steigt der Förderanteil auf 10%. Konkret bedeutet das für Alleinstehende pro Jahr eine Förderung von bis zu 70 Euro, für Paare bis zu 140 Euro. Klingt erstmal wenig, relativiert sich jedoch, wenn man die Förderbeträge mit der Laufzeit des Bausparvertrags multipliziert.  

Gut zu wissen: Der Antrag auf Wohnungsbauprämie liegt meist dem jährlichen Kontoauszug bei. Ausgezahlt werden kann sie jedoch erst, wenn der Bausparvertrag zugeteilt und das Geld für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung genutzt wird. Aber auch Modernisierungen können mit der Förderung angegangen werden. Deshalb sollten alle, die einen Immobilienkauf oder eine größere Modernisierung anstreben, immer auch das Instrument des Bausparvertrags in Betracht ziehen. Denn die damit verknüpfte Wohnungsbauprämie gehört, wie wir sehen, noch lange nicht zum alten Eisen. 

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