23. September 2020 Benjamin Papo

Worauf sollten unverheiratete Paare beim Immobilienkauf achten?

Wer sich mit seinem Partner den Traum vom Eigenheim erfüllt, plant für die gemeinsame Zukunft. An eine mögliche spätere Trennung denkt zu diesem Zeitpunkt niemand. Doch im Fall der Fälle kann es ein böses Erwachen geben. Wir sagen Ihnen, worauf man beim Immobilienkauf mit Partner achten sollte.

Auch wenn es unromantisch klingt: Paare ohne Trauschein oder eingetragene Lebenspartnerschaften sollten den gemeinsamen Bau oder Kauf einer Immobilie genau regeln. Ohne eine gute persönliche Absicherung und Festlegung der Besitzverhältnisse kann ein Partner bei einer Trennung nämlich schnell leer ausgehen. 

Wichtig: Der Eintrag im Grundbuch

Wer im Grundbuch namentlich aufgeführt ist, gilt als Eigentümer der Immobilie. Für unverheiratete Paare ist es deshalb besonders wichtig, beide Namen im Grundbuch eintragen zu lassen. Hat beispielsweise einer der Partner mehr Kapital eingebracht, ist statt einer ausgeglichenen Verteilung von jeweils 50 Prozent auch eine Eintragung von 60 und 40 Prozent möglich. Im Falle einer Trennung sind hierdurch die Vermögensverhältnisse geklärt und die Ansprüche beider Parteien abgesichert. 

Auch die Finanzierung gemeinsam abschließen

Wer den Finanzierungsvertrag unterschreibt, der ist auch für die Tilgung der Raten verantwortlich. Somit sollte man auch hier gemeinsam als Paar auftreten, sodass keiner von beiden allein auf den Schulden sitzen bleibt. Beide Partner stehen jedoch vollumfänglich für die Rückzahlung in der Pflicht. Fällt einer von beiden aus, verlangt die Bank die Begleichung des Kredits vom jeweils anderen. 

Mit einem Partnerschaftsvertrag auf Nummer sicher gehen

Selbst wenn Grundbucheintrag und Finanzierung geregelt sind, sind bei einer Trennung oft schwierige Fragen zu klären: Wer bleibt im Haus wohnen? Wer wird ausbezahlt? Und wer bezahlt den Kredit weiter ab? Kommt es hierüber zum Streit, droht oftmals eine verlustreiche Teilungsversteigerung. Abhilfe schafft ein Partnerschaftsvertrag. Ähnlich einem Ehevertrag kann hierin festgelegt werden, wie im Falle einer Trennung mit dem Wohnrecht, den Möbeln, den künftigen Ratenzahlungen und der Baufinanzierung verfahren wird.

Und wie sieht’s für Ehepaare aus?

Ehepaare sind über die sogenannte Zugewinngemeinschaft automatisch abgesichert. Hier werden bei gemeinschaftlichen Anschaffungen und Vermögenszuwächsen beide Partner Eigentümer, sodass im Falle einer Scheidung auch beide einen Anspruch auf die hinzugewonnenen Werte erheben können. 

Übrigens: Zum Thema Wer bestimmt beim Hauskauf – Männer oder Frauen? finden Sie in unserem YouTube-Kanal „Baufinanzierung leicht gemacht“ ein kurzes Video. Schauen Sie doch mal rein!

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