10. Oktober 2018 Immobilienkauf Benjamin Papo

Wohnungsgipfel im Kanzleramt: 8 wichtige Maßnahmen im Überblick

Mehr bezahlbarer Wohnraum – das war eines der Ziele, mit dem sich Politik und Branchenvertreter zum Wohnungsgipfel in Berlin trafen. Schnell war klar: Der Weg ist noch lang. Dennoch wurden bereits erste wichtige Schritte gemacht. Welche das sind und an welchen Stellen man noch auf der Stelle tritt – wir ziehen Bilanz.

Seit Jahren wird sie gefordert: die große Wende am deutschen Wohnungsmarkt. Mit der beschlossenen Sonder-Afa schuf die Bundesregierung bereits erste Voraussetzungen dafür. Und es könnten bald weitere Detailmaßnahmen folgen. Darauf deutet zumindest der jüngste Wohnungsgipfel in Berlin hin. Am 21. September suchten Spitzenvertreter aus der Politik und der Immobilienbranche nach neuen Wegen, die angespannte Situation zu entlasten. Das Ergebnis: viele Ideen, einige Beschlüsse und bei bestimmten Punkten Verbesserungsbedarf.

1. Mehr Wohnungen durch Bund, Länder und Kommunen

Es ist beschlossene Sache: Der Bund wird künftig wieder selbst als Bauherr auftreten. Konkret wird Bundesfinanzminister Olaf Scholz die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beauftragen, Wohnungen zu schaffen. So ein Beschluss des Wohnungsgipfels. Auf diese Weise sollen bis 2021 1,5 Millionen Wohnungen entstehen. Zusätzlich möchte der Bund den Wohnungsbau fördern, indem über die BImA bundeseigene Grundstücke vergünstigt an Kommunen gegeben werden. Für den Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ebenso wie das Vorhaben von Bund, Ländern und Gemeinden, öffentliche Grundstücke künftig auf Grundlage der Konzeptausschreibung für den Wohnungsbau vergeben zu können.

2. Wohngeldreform herbeiführen

Geringverdiener könnten sich in den kommenden Jahren über höhere Zuschüsse zu Miete oder den Kosten für eine Eigentumswohnung freuen. So sollen bis 2020 Leistungsniveau und Reichweite des Wohngeldes erhöht bzw. angepasst werden.

3. Sozialen Wohnungsbau stärken

Ein weiteres großes Thema beim Wohnungsgipfel: Sozialwohnungen. Die Regierung sieht vor, über ein angepasstes Grundgesetz Länder auch nach 2019 beim sozialen Wohnungsbau zu unterstützen. Dafür stellt der Bund bis 2021 insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Ziel ist es, auf diese Weise über 100.000 neue Sozialwohnungen zu schaffen. Einzige Voraussetzung: Die Länder verpflichten sich, die Gelder zwischen 2020 und 2021 tatsächlich für Neubau oder Sanierung von Sozialwohnungen zu nutzen.

4. Betrachtungszeitraum des Mietspiegels ausweiten

Eine Maßnahme stieß bei vielen Interessenvertretern der Immobilienbranche auf Kritik: Der Betrachtungszeitraum, innerhalb dessen der Mietspiegel erhoben wird, soll von vier auf sechs Jahre ausgeweitet werden. Der GdW dazu: „Wir brauchen einen rechtssicheren und akzeptierten Mietspiegel.“ Wichtig sei, das marktübliche Mietniveau abzubilden. Die geplante Ausweitung gefährde das jedoch. Auch der Immobilienverband IVD sprach sich klar gegen das Vorhaben aus: „Sozialpolitik über das Mietrecht zu machen, bringt den Mietern nichts und führt nur zu einem Rückgang von Investitionen in den Wohnungsmarkt. Wir haben keinen Mangel an Regulierungen, sondern einen Mangel an Wohnungen.“

5. Bauvorschriften erleichtern

Bis Sommer 2019 wird ein Expertengremium prüfen, wie sich Bauland noch besser nutzen lässt. In diesem Zusammenhang sollen die Genehmigungsverfahren erleichtert, beschleunigt und preisgünstiger werden. So könnten freistehende Flächen in Städten bald besser bebaut werden.

Auch die verschiedenen Bauordnungen der 16 Bundesländer wurden diskutiert. Aktuell herrschen laut GdW enorme Unterschiede in den jeweiligen Ländern. Gerade für Unternehmen, die in ganz Deutschland tätig sind, könne eine Vereinheitlichung große Kostenvorteile mit sich bringen. Eine mögliche Lösung dafür fand man schon vor dem Gipfel: eine Musterbauordnung. Sie könnte als Richtlinie für bundesweit übereinstimmende Vorschriften im Bauordnungsrecht dienen. Verbindliche Zusagen zu einer entsprechenden Anpassung machten die Länder auch beim Wohnungsgipfel jedoch nicht.

6. Ländliche Räume stärken

Auch die Städtebauförderung kam während des Wohnungsgipfels auf den Tisch. Der Bund möchte künftig dabei mitwirken, Ortskerne durch Mobilitätskonzepte zu revitalisieren. Dadurch sollen ländliche Räume attraktiver werden. Der GdW und der IVD befürworten diesen Ansatz. Doch hier seien noch weitere Maßnahmen nötig. Beispielsweise ein Ausbau der Infrastruktur für auszuweisende Baugebiete, die ärztliche Versorgung, schnelle Internetverbindungen sowie ausreichend Schulen und Kitas.

7. Bauantrag digitalisieren

Gemeinsam mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Baden-Württemberg sowie mit weiteren Kommunen und einer Leitstelle in Hamburg will der Bund Pläne zur Einführung eines digitalen Bauantrags fördern. Für den IVD eine längst überfällige Maßnahme: „Es ist an der Zeit, dass das 21. Jahrhundert auch in den Baugenehmigungsbehörden anbricht. Ein durchgängig digitaler Bauantrag wird für Bauherren und Bauämter zu erheblichen Zeit- und Kosteneinsparungen führen.“

8. Bestellerprinzip beim Verkauf prüfen

Weiteres Thema beim Wohnungsgipfel: das Bestellerprinzip. Man diskutierte darüber, das Prinzip auch auf den Kauf von selbstgenutztem Wohnraum anzuwenden. Der IVD sprach sich klar gegen den Vorschlag aus. Er bemängelte, dass Verkäufer die Maklerkosten dann auf den Kaufpreis umwälzen könnten. Dadurch würden die Immobilienpreise weiter steigen. Außerdem entstehe so keine einzige neue Wohnung, dabei sei doch aber das das eigentliche Ziel.

Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen der Bund umsetzen wird – und wie sich die einzelnen Beschlüsse tatsächlich auf den Wohnungsmarkt auswirken werden. Wir behalten die Entwicklungen im Blick und halten Sie über alle Änderungen auf dem Laufenden.

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