11. September 2023 Benjamin Papo

Wohngebäudeversicherung – Auf das Kleingedruckte kommt es an!

Für Immobilienbesitzer ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung ein absolutes Muss. Damit der Traum vom Eigenheim nicht irgendwann zum Alptraum wird, sind die Leistungsbedingungen beim Vergleich verschiedener Policen genau zu beachten. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf der Behandlung von Naturrisiken liegen, die aufgrund des Klimawandels auch hierzulande immer mehr an Bedeutung gewinnen. Ein deutlich höherer Versicherungsschutz ist in diesem Fall oft schon für einen sehr überschaubaren Aufpreis zu haben.


Eine klassische Gebäudeversicherung tritt in der Regel zumindest für Schäden ein, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstanden sind. Der Feuerversicherungsschutz erstreckt sich dabei meist auf Brand, Blitzschlag, Explosionen und Implosionen sowie auf Folgeschäden durch Ruß, Rauch und Löschwasser. Unter die versicherten Sturmgefahren fallen Schäden ab der Windstärke 8 sowie Hagelschäden. Käufer, die ihre Immobilie teilweise oder ganz über einen Bank- oder einen Versicherungskredit finanzieren, kommen um diese Mindestabsicherung nicht herum. So ist ein entsprechender Versicherungsabschluss aus gutem Grund in der Regel eine Grundvoraussetzung für die Kreditzusage.


Die Absicherung gegen sogenannte Elementarrisiken ist in derartigen Policen ohne gesonderte Erwähnung nicht enthalten. Elementarschäden werden durch Naturgewalten wie etwa Starkregen, Überschwemmungen, Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen, Vulkanausbrüche usw. verursacht. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, von extremen Unwetterereignissen betroffen zu werden, hängt in erster Linie vom genauen Standort der Immobilie ab. Fakt ist jedoch, dass die Häufigkeit und die Heftigkeit derartiger Geschehnisse nach einhelliger Einschätzung von Experten aufgrund des weltweiten Klimawandels auch in Deutschland weiter zunehmen werden und dass die Orte ihres Auftretens immer schwieriger zu prognostizieren sind. So hatte im Ahrtal kaum jemand mit einer ernsthaften Bedrohung gerechnet. Ein großer Teil der von der Flutkatastrophe im Sommer 2021 betroffenen Immobilienbesitzer war nicht gegen Überschwemmungen versichert. 


Dabei kostet die zusätzliche Absicherung gegen Elementarschäden – natürlich abhängig von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, der Art des Objektes und der Gefährdungszone, in der sich die Immobilie befindet – oft weniger als 100 Euro im Jahr. Ein relativ geringer Betrag für einen substanziell höheren Risikoschutz. Übrigens: Bei unseren Anbietern sind Elementarschäden in der Regel mitversichert. Unsere Versicherungsexpert:innen können im konkreten Fall detailliert beraten. Zu erheblichen Abstrichen bei der Kostenerstattung kann es losgelöst vom Nichtvorhandensein einer Elementarversicherung auch kommen, wenn ein Schaden durch eigenes Verschulden mitverursacht wurde. Klassisches Beispiel ist hierfür der Wohnungsbrand, der durch eine unbeaufsichtigt gelassene brennende Kerze entsteht. Ein derartiges Verhalten wird in der Regel als grob fahrlässig eingestuft, was bei manchen Versicherungen zu einer erheblichen Reduzierung oder sogar zum vollständigen Entfall der Schadensleistung führt. Die Stiftung Warentest beurteilt derartige Tarife, bei denen die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ nicht ausgeschlossen ist, grundsätzlich als mangelhaft. Auch diesen Aspekt sollten Immobilienbesitzer in Bezug auf ihre Wohngebäudeversicherung somit im Auge behalten.
 

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