Wohneigentümer: Novelle des WEG im Bundestag
Dabei soll der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz die Federführung übernehmen. Knapp 13 Jahre nach der letzten Überarbeitung will die Bundesregierung Schwachstellen beseitigen und Modernisierungen vornehmen. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir werden die Regelungen des Wohnungseigentumsrechts reformieren und mit dem Mietrecht harmonisieren, um die Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer über bauliche Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchsschutz zu erleichtern.“ Weiterhin ist geplant, „unnötige Friktionen zwischen Wohnungseigentums- und Mietrecht“ abzubauen, insbesondere indem die Vorgaben zur Betriebskostenabrechnung harmonisiert werden. Weitere Inhalte des neuen Gesetzesentwurfs lassen sich in der Meldung des Bundestags finden.