26. Februar 2020 Baufinanzierung Benjamin Papo

Wichtige Änderungen bei der KfW-Förderung

Seit Anfang 2020 wurde neben der BAFA-Heizungsförderung und der steuerlichen Förderung von Gebäudesanierungen auch die KfW-Förderung verändert und im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren massiv aufgestockt. So ist z. B. bei einem KfW-Effizienzhaus 40 Plus ein Tilgungszuschuss von bis zu 30.000 Euro möglich. Damit hat sich die Förderung verdoppelt! Hier die Änderungen in der Übersicht.

Das von der Bundesregierung im Herbst 2019 beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 hat auch Auswirkungen auf zahlreiche Förderprogramme der KfW und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Folgende Änderungen traten im Januar 2020 in Kraft:

Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %. Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.

  • KfW-Effizienzhaus 55: 40 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 48.000 Euro je Wohneinheit

  • KfW-Effizienzhaus 70: 35 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 42.000 Euro je Wohneinheit

  • KfW-Effizienzhaus 85: 30 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 36.000 Euro je Wohneinheit

  • KfW-Effizienzhaus 100: 27,5 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 33.000 Euro je Wohneinheit

  • KfW-Effizienzhaus 115 und Denkmal: 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit

  • Einzelmaßnahmen: 20 % von maximal 50.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 10.000 Euro je Wohneinheit

Energieeffizient Sanieren – Kredit (152)

Bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %. Der maximale Kreditbetrag bleibt bei 50.000 Euro.

  • Einzelmaßnahmen: 20 % von maximal 50.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 10.000 Euro je Wohneinheit

Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen erhöht sich der Investitionszuschuss um 10 %. Die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen um 20.000 Euro auf 120.000 Euro. Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen bleiben bei 50.000 Euro.

  • KfW-Effizienzhaus 55: 40 % von maximal 120.000 Euro förderfähiger Kosten, bis maximal 48.000 Euro je Wohneinheit

  • KfW-Effizienzhaus 70: 35 % von maximal 120.000 Euro förderfähiger Kosten, bis maximal 42.000 Euro je Wohneinheit

  • KfW-Effizienzhaus 85: 30 % von maximal 120.000 Euro förderfähiger Kosten, bis maximal 36.000 Euro je Wohneinheit

  • KfW-Effizienzhaus 100: 27,5 % von maximal 120.000 Euro förderfähiger Kosten, bis maximal 33.000 Euro je Wohneinheit

  • KfW-Effizienzhaus 115 und Denkmal: 25 % von maximal 120.000 Euro förderfähiger Kosten, bis maximal 30.000 Euro je Wohneinheit

  • KfW-Effizienzhaus Denkmal: 25 % von maximal 120.000 Euro förderfähiger Kosten, bis maximal 30.000 Euro je Wohneinheit

  • Einzelmaßnahmen: 20 % von maximal 50.000 Euro förderfähiger Kosten, bis maximal 10.000 Euro je Wohneinheit

Energieeffizient Bauen – Kredit (153)

Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %. Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro.

  • KfW-Effizienzhaus 40 Plus: 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit

  • KfW-Effizienzhaus 40: 20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 24.000 Euro je Wohneinheit

  • KfW-Effizienzhaus 55: 15 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 18.000 Euro je Wohneinheit

Keine KfW-Förderung mehr für Öl-Heizungen

Seit Anfang 2020 werden Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel, ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage) von der KfW nicht mehr gefördert. Die Kosten hierfür können daher bei den förderfähigen Kosten nicht mehr berücksichtigt werden. Dies gilt sowohl für den Neubau als auch für die Altbausanierung. Auch kombinierte Hybrid-Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und Öl sowie das bisherige Heizungs- und Lüftungspaket werden nicht mehr gefördert.

Die Heizungsförderung als Einzelmaßnahme wird fast vollständig vom BAFA übernommen. Die KfW hingegen fördert weiterhin die Nutzung von Nah- und Fernwärme sowie die Optimierung von Heizungsanlagen.

Weiterhin im KfW-Programm 167 "Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit" gefördert werden:

  • Solarthermie-Anlagen

  • Biomasse-Anlagen (Pellet & Holzvergaser)

  • Wärmepumpen

  • Gas-Brennwertheizungen (in Kombination mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien)

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