Was macht die Wohnraumoffensive?
Als die Bundesregierung auf dem sogenannten „Wohngipfel“ im Jahre 2018 eine Wohnraumoffensive verkündete, war die Hoffnung groß, dass sich mit den Beschlüssen die angespannte Lage auf den Immobilienmärkten vor allem in den großen Kommunen entspannen würde. Die Beschlüsse verfolgten vor allem zwei Ziele: Mehr Wohnungsbau zu schaffen und bezahlbareres Wohnen zu ermöglichen. Damit mehr gebaut wird, beschloss die Bundesregierung unter anderem, sozialen Wohnungsbau mit fünf Milliarden Euro zu fördern, Familien durch das Baukindergeld beim Erwerb eines Eigenheims zu unterstützen oder die Wohnungsbauprämie zu erhöhen. Um das Wohnen insgesamt bezahlbarer zu machen, wurden unter anderem eine Reformierung des Wohngeldes in die Wege geleitet, die Verteilung der Maklerkosten neu geregelt oder Geld für die Mobilisierung von Bauland für soziale Bauprojekte in den Kommunen bereitgestellt.
Und tatsächlich, zwei Jahre nach dem „Gipfel“ lesen sich einzelne Zahlen durchaus imposant. So hat die KfW seit dem Start des Baukindergeldes Beihilfen in Höhe von 6,125 Milliarden Euro an Familien gewährt. Auch die lange umstrittene Aufteilung der Maklerkosten haben CDU und SPD kurz vor Toresschluss 2020 mit einem Kompromiss zum Abschluss gebracht. Demgegenüber lässt sich jedoch nicht verhehlen, dass das Maßnahmenbündel als Ganzes bisher keine messbaren Ergebnisse auf dem Wohnungsmarkt zeigt. Denn trotz der Corona-Pandemie steigen die Preise für das Eigentum in fast allen Teilen Deutschlands weiter, die Mieten verweilen auf hohem Niveau und der soziale Wohnungsbau stockt, obwohl der Bedarf durch die Preisentwicklung stetig steigt.
Der Einstieg für Investoren ist beim sozialen Wohnungsbau noch uninteressant, weil die Rendite aufgrund der Preisbindung zu gering ist. Es wird jedoch erwartet, dass hier Nachbesserungen, z.B. durch eine Erhöhung der Fördermittel, erfolgen werden. Ein anderes heißes Eisen ist das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz. Es enthält einen Passus, nach dem die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zustimmungspflichtig ist, wenn sie in einem Gebiet liegen, in dem Wohnungsmangel herrscht. Während die SPD die Regelung befürwortet, halten es Teile der CDU für investitionsfeindlich. Auch die Immobilienbranche ist von der Idee nicht begeistert. Bisher ist also noch nicht klar, ob das Gesetz den Bundesrat mit der Regelung passieren wird.
Abschließend lässt sich trotz aller Kritik konstatieren: Der Anfang ist gemacht, die Politik hat nach Jahren der Untätigkeit erste Weichenstellungen für die Zukunft des Wohnungsbaus vorgenommen. Da der Immobilienmarkt immer etwas langsamer auf neue Entwicklungen reagiert als andere Märkte, muss es kein schlechtes Zeichen sein, dass sich daraus bisher noch nichts Zählbares ableiten lässt. Doch auch Horst Seehofer dürfte klar sein, dass die volatile Lage des Marktes zwischen Pandemie und Niedrigzinsen weitere gute Ideen erfordert, um aus der „Wohnraumoffensive“ keine „Wohnraumdefensive“ werden zu lassen.