25. Januar 2018 Immobilienkauf Benjamin Papo

Was ändert sich 2018 in der Immobilienbranche?

Das neue Jahr ist gerade erst gestartet und schon nimmt die Immobilienbranche ordentlich Fahrt auf. Ob die umstrittene Mietpreisbremse oder die Grundsteuer – die Weichen sind auf Veränderung gestellt. Welche Neuerungen uns dieses Jahr sonst noch bewegen, haben wir hier zusammengestellt.

Noch zeitgemäß? Grundsteuerreform im Gespräch

Der Einheitswert für die Grundsteuer beruht zum Teil auf 80 Jahre alten Bewertungen. Zeit für ihn, in Rente zu gehen? Das prüft jetzt das Bundesverfassungsgericht. Schon am ersten Verhandlungstag Mitte Januar zweifelten die Richter an der Rechtmäßigkeit der Bewertungen. Ein Urteil gab es zwar noch nicht, aber eine Grundsteuerreform scheint sicher. Wie diese letztlich aussehen kann, werden die nächsten Monate zeigen.

Erste Vorschläge gibt es schon jetzt. So will der Deutsche Mieterbund die Grundsteuer zu einer Bodensteuer umgestalten. Diese lasse bauliche Investitionen steuerfrei und habe somit keine marktverzerrende Wirkung, heißt es vom Mieterbund. Der Immobilienverband IVD bevorzugt dagegen das Äquivalenzzahlen–Modell. Dabei setze sich die Steuer aus den Flächen des Grundstücks und des Gebäudes zusammen. Zusätzlich gebe es unterschiedliche Faktoren – je nach Nutzungsart.

Bereits 2016 hatten 14 Bundesländer eine Alternative vorgeschlagen: Bei unbebauten Grundstücken sollte sich die Grundsteuer am Bodenrichtwert orientieren. Bei bebauten Flächen würde zusätzlich auch der Gebäudewert einfließen.

Was wird aus der Mietpreisbremse?

Deutlich jünger, aber nicht weniger umstritten als die Grundsteuer ist die Mietpreisbremse. Auch sie kommt 2018 vor das Bundesverfassungsgericht. Denn Richter des Berliner Landgerichts sehen in ihr einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Jetzt sollen die Verfassungsrichter die Mietpreisbremse prüfen.

Weiterbildungspflicht beginnt – Neuer Anlauf beim Sachkundenachweis

20 Stunden Fortbildung in drei Jahren – dazu sind ab August Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gesetzlich verpflichtet. Details wie Themen und Format der Weiterbildung sollen in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) festgelegt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat dazu einen entsprechenden Entwurf erarbeitet.

Das „Ja“ zur Weiterbildungspflicht im Juni 2017 war gleichzeitig das vorläufige Aus für den Sachkundenachweis. Doch auch der wird wahrscheinlich 2018 wieder aktuell sein. Denn der Immobilienverband IVD hat angekündigt, die Einführung eines Sachkundenachweises auch in der neuen Legislaturperiode zu verfolgen.

Rauchmelderpflicht in Bayern und Thüringen

Rauchmelder sind eine lebensrettende Maßnahme. Das findet auch die Politik. Deshalb sind die kleinen Geräte seit Jahresbeginn in jeder Wohnung und jedem Haus in Bayern Pflicht. Das gilt ab 2019 auch in Thüringen. Heißt: Spätestens in diesem Jahr müssen alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure und Treppenhäuser nachgerüstet werden. Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer – selbst bei vermietetem Wohnraum.

Mehr Rechte für Bauherren

Ab jetzt könnte noch mehr geplant, gegraben und errichtet werden. Seit Anfang des Jahres gilt das neue Bauvertragsrecht. Für Bauherren bringt das viele Vorteile mit. Sie profitieren ab sofort von einem 14-tägigen Widerrufsrecht, einer ausführlichen Baubeschreibung, begrenzten Abschlagszahlungen und einigem mehr. Lesen Sie hier die Details zum neuen Bauvertragsrecht.

Neuregelung bei Feuerstätten: Ist der Ofen bald aus?

Für Immobilien mit älteren Öfen wird es in diesem Jahr heiß. Denn eine Übergangsregelung der Bundesimmissionsschutzverordnung endet. Anlagen, die zwischen 1975 und 1984 eingebaut wurden, müssen künftig die aktuellen Grenzwerte (max. 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter und max. 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter) einhalten. Tipp: Prüfen Sie, ob diese Regelung Immobilien in Ihrem Portfolio betrifft und bringen Sie veraltete Öfen auf den neuesten Stand.

Im Kampf gegen Steuerhinterziehung: Mehr Personendaten bei der Baufinanzierung

Name, Adresse, Geburtsdatum – diese und weitere Angaben erfassen Banken bei Kreditanträgen. Ab diesem Jahr kommt eine neue dazu: die elfstellige Steueridentifikationsnummer. So will es das sogenannte Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz, das als Konsequenz aus den „Panama Papers“ beschlossen wurde.

Wohn-Riester-Zulagen steigen

Der Schritt in die eigenen vier Wände wird attraktiver, denn der Staat greift Eigenheimbesitzern und Bauherren künftig noch mehr unter die Arme. Mit gestiegenen Wohn-Riester-Zulagen. Laut aktuellem Betriebsrentenstärkungsgesetz bekommen Alleinstehende nun jährlich 175 Euro (bisher 154 Euro). Verheiratete mit zwei Riester-Verträgen erhalten gar 350 Euro (bisher 308 Euro). Die Kinderzulage bleibt unverändert: Für Kinder, die nach 2008 geboren wurden, gibt es weiterhin 300 Euro, für ältere Kinder 185 Euro. Einen Bonus von 200 Euro bekommen alle Riester-Sparer unter 25 Jahren.

KfW 275: Zuschuss sinkt

Die letzte Stufe ist erreicht: 2016 startete das KfW-Programm 275 zur Förderung von Photovoltaikanlagen. Zum Jahresende läuft das gestaffelte Programm aus. Dazu sinkt der bisherige Tilgungszuschuss von 13 auf zehn Prozent.

Öko-Heizungen: Erst BAFA-Antrag, dann Auftrag

Heizen mit Kohle oder Holzscheiten war gestern, Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien ist heute. Um die Errichtung solcher Öko-Heizungen zu fördern, bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter Umständen einen Zuschuss. Den gibt es künftig aber erst, wenn der entsprechende Antrag rechtzeitig beim BAFA gestellt wird. Nämlich noch bevor der Antragsteller einen Vertrag mit einem Installateur geschlossen hat.

Wie Sie sehen, steckt 2018 voller neuer Möglichkeiten und Herausforderungen. Starten Sie gut ins neue Jahr.

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