21. Juli 2020 AllgemeinesImmobilienkauf Benjamin Papo

Verfassungsgerichtshof untersagt Volksbegehren gegen Mieterhöhungen

War es das schon wieder für den Berliner Mietendeckel? Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage der Initiative „#6 Jahre Mietenstopp“ als unzulässig zurückgewiesen.

Die Initiatoren wollten ein Volksbegehren auf den Weg bringen, in dem die Bürger über ein Verbot von Mieterhöhungen hätten entscheiden können. Das Innenministerium in München hatte den Antrag auf ein Volksbegehren bereits mit der Begründung zurückgewiesen, dass Mieten Sache der Bundesgesetzgebung seien. Die Initiative klagte – und verlor nun den Prozess.

Fachjuristen dürften davon nicht besonders überrascht sein. Dass Regelungen zu Mieterhöhungen auf Bundeslandebene problematisch sein könnten, darüber haben wir im Mai und Juni bereits berichtet. Für die bayerische Initiative ist die Entscheidung aber kein Grund, Ihr Engagement einzustellen: „Da es Bayern offenbar nicht kann, werden wir uns ab sofort dafür einsetzen, dass der Bund das riesige Problem Wohnungsmarkt endlich angeht“, schreiben die Initiatoren auf Ihrer Website. Unterstützt werden sie dabei vom Mieterbund, die weitere Kampagnen auf Bundesebene ankündigen.

Doch was hat die bayerische Entscheidung nun mit Berlin zu tun? Formell natürlich nichts. Experten sehen das Urteil jedoch als Signal für den Streit an der Spree. Dort hatten die Fraktionen von CDU und FDP vor dem Landesverfassungsgericht Klage gegen den „Mietendeckel” eingereicht. Sie glauben, wie im übrigen auch Vertreter von Vermieterverbänden, dass dem Problem steigender Mieten nur mit mehr Wohnungsbau begegnet werden kann.

Übersicht