2. Februar 2017 Immobilienkauf Benjamin Papo

Sachkundenachweis und Kreditbremse: Das ändert sich 2017 für die Immobilienbranche

Ein neues Jahr bringt auch immer Änderungen mit sich: Gesetze und Regelungen treten in Kraft, Übergangsfristen enden und, und, und. Auch 2017 ist das der Fall. Von Sachkundenachweis bis Kreditbremse – Diese Neuerungen sollten Sie als Makler kennen.

Sachkundenachweis für Makler tritt in Kraft
Der Sachkundenachweis für Makler – eine der wichtigsten Änderungen im vergangenen Jahr. Mit diesem Gesetz wurde die Berufszulassung für Immobilienmakler komplett neu geregelt. Innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung müssen Makler ihre Sachkunde gegenüber dem örtlichen Gewerbeamt nachweisen. Beschlossen wurde der Sachkundenachweis schon im August 2016. Da das Gesetzgebungsverfahren aber noch nicht ganz abgeschlossen ist, ist die Regelung aktuell noch nicht in Kraft getreten. Deshalb gibt es bisher auch keinen konkreten Zeitplan.

Übergangsfrist des Sachkundenachweises für Berater endet
Eine andere Neuerung hat 2016 ebenfalls für Wirbel gesorgt: die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WoKri). Diese Regelung betrifft alle, die Immobilienkäufer zu Wohnimmobilienkrediten beraten oder solche vermitteln. Sie müssen ebenfalls ihre Sachkunde nachweisen. Bis zum 21. März 2017 haben Berater Zeit, ihre gesetzliche Erlaubnis zu beantragen. Dann endet die Übergangsfrist. Danach gilt: keine Beratung ohne Sachkundenachweis.

Kreditbremse gegen Immobilienblase beschlossen
Eine geplatzte Immobilienblase gilt als Auslöser für die letzte Finanzkrise. Damit es nicht noch einmal dazu kommt, soll vorgebeugt werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekommt Möglichkeiten, um die Kreditvergabe von Banken an Immobilienkäufer einzuschränken. Das sieht ein Gesetz vor, das kurz vor Weihnachten beschlossen wurde. Droht eine Immobilienblase, könnte es nun Kreditobergrenzen geben.

Grunderwerbsteuer in Thüringen steigt
Kein notarieller Grundstückkauf ohne Grunderwerbsteuer. Die Höhe des Steuersatzes setzen die einzelnen Bundesländer selbst fest. Das bekommen ab Neujahr alle Thüringer zu spüren. Der Wert klettert von 5 auf 6,5 Prozent. Zusätzlich ist bundesländerübergreifend eine Reform der Grundsteuer im Gespräch. Denn die Bemessungsgrundlage ist teilweise schon bis zu 80 Jahre alt. Einen neuen Gesetzentwurf gibt es schon.

Rauchmelderpflicht in Berlin, NRW und im Saarland ist da
Rauchmelder finden immer mehr Einzug in die deutschen Haushalte. Seit Jahresbeginn müssen alle Wohnungen in Nordrhein-Westfalen damit ausgestattet sein. In Bayern läuft die Frist noch bis Silvester 2017. In Berlin gab es bisher keine Rauchmelderpflicht. Seit Neujahr ist das anders: Die Installation von Meldern ist in Neubauten gesetzlich vorgeschrieben.

Änderungen für Immobilienkäufer kommen
2017 bringt gleich zwei gute Nachrichten für Immobilienkäufer mit sich. Zum einen stockt die KfW ihr Budget an Fördergeldern für den Einbruchschutz auf 50 Millionen Euro auf. Zum anderen ist bei der Regierung eine neue Eigenheimförderung im Gespräch. Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) will gezielt Familien beim Hausbau unterstützen. Je nach Kinderzahl winkt ein Zuschuss von bis zu 20.000 Euro. Allerdings nur für Familien mit bis zu 70.000 Euro Jahreseinkommen, die in Gegenden mit knappem Wohnraum leben. Der CDU ist das nicht flächendeckend genug. Sie plant ein Baukindergeld: eine jährliche Zuzahlung zum Kindergeld. So oder so, 2017 ist eine Eigenheimförderung denkbar.

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