2. November 2016 Immobilienkauf Benjamin Papo

Sachkundenachweis: Das müssen Sie über den Gesetzesentwurf wissen

Veränderungen stehen an. Nachdem Anfang des Jahres die WoKri die Berufszulassung für Finanzierungsvermittler neu geregelt hat, sind nun Immobilienmakler an der Reihe. Ein Gesetzesentwurf sieht vor, dass Makler künftig ihre Sachkunde nachweisen müssen. Was sich für Sie ändert? Wir liefern einen Überblick.

Nichts bleibt wie es war. Nach Bestellerprinzip, Geldwäschegesetz und EnEV2014 steht nun die nächste Veränderung für die Immobilienbranche an: Makler müssen künftig ihre Sachkunde nachweisen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf hat Mitte Oktober den Bundesrat passiert und wird nun dem Bundestag vorgelegt. Wird das Gesetz verabschiedet – was zu erwarten ist – könnte es schon Ende 2016/Anfang 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Nach neun Monaten, vermutlich also zum 1. Oktober 2017, würde das Gesetz in Kraft treten. Ab diesem Tag hätten Makler dann 12 Monate Zeit, um ihre Sachkunde nachzuweisen.

Kein Nachweis, keine Gewerbeerlaubnis

Aber was genau ändert sich? Auf jeden Fall etwas Grundlegendes, nämlich § 34c der Gewerbeordnung. Bisher sind lediglich gewerbliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse Voraussetzung, um als Immobilienmakler eine Gewerbeerlaubnis erteilt zu bekommen. Laut Entwurf reicht das nicht mehr aus. Wer als Makler arbeiten will, braucht zusätzlich den Sachkundenachweis, um eine Gewerbeerlaubnis beantragen zu können. Er ist damit also eine Bedingung für die Erlaubnis. Auch Wohnungseigentumsverwalter brauchen laut Entwurf künftig einen Sachkundenachweis – und zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung. Eine Haftpflicht für Makler wurde zwar diskutiert, soll aber – anders als bei den Wohnungseigentumsverwaltern – nicht zur Pflicht werden.

Ausnahme: „Alte-Hasen-Regelung“

Aufatmen können Makler, die Mitarbeiter beschäftigen: Einen Ausweis braucht nur, wer selbstständig arbeitet. Angestellte müssen ihre Sachkunde nicht nachweisen. Wer ebenfalls vom Sachkundenachweis befreit ist? „Alte Hasen“, also alle, die mindestens sechs Jahre ununterbrochen als Makler tätig waren. Übrigens ist es nicht notwendig, die ganze Zeit selbstständig gearbeitet zu haben. Denn auch, wer in diesem Zeitraum als Makler angestellt war, fällt unter die „Alte-Hasen-Regelung“. Und keine Panik, wenn Sie einmal krank waren: Unterbrechungen von bis zu sechs Monaten sind erlaubt.

Nachweis: Innerhalb von zwölf Monaten

Sie fallen unter die „Alte-Hasen-Regelung“? Dann haben Sie nach Inkrafttreten des Gesetzes zwölf Monate Zeit, um ihren Status mit entsprechenden Dokumenten zu belegen. Die gleiche Frist gilt für alle, die ihre Sachkunde mit einer Prüfung nachweisen müssen. Falls der Nachweis nicht innerhalb des Jahres erfolgt, erlischt die bisher erteilte Gewerbeerlaubnis.

Kosten: Bis zu 1.500 Euro

Der Sachkundenachweis wird von den Industrie- und Handelskammern (IHK) ausgestellt. Allerdings nur an die Makler, die auch die Prüfung bestehen. Als Vorbereitung sind deutschlandweit Lehrgänge geplant. Zwischen 700 und 1.500 Euro sollten Sie an Kosten für Prüfungsvorbereitung und Prüfung einplanen.

Studie: Makler begrüßen Änderung

Wie kommt die Änderung in der Branche an? Dieser Frage ist Immowelt in einer Studie auf den Grund gegangen. Das Ergebnis: 82 Prozent der befragten Immobilienmakler befürworten die Einführung des Sachkundenachweises. Und fast genauso viele sind überzeugt, dass sich die Einführung positiv auf das Branchenimage auswirken wird. Der gleichen Meinung ist der IVD. Von der Gesetzesänderung erhofft sich Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, mehr Qualität, Professionalität und damit auch mehr Ansehen für die Berufsgruppe der Immobilienmakler.

Der Gesetzesentwurf zum Sachkundenachweis für Makler wird im nächsten Schritt dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt. Wir halten Sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden.

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