Rekordhaushalt des Bundesbauministeriums

Der jüngst beschlossene Regierungsentwurf für den Haushalt 2026 sieht für das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen direkte Ausgaben von 7,7 Mrd. Euro vor. Was auf den ersten Blick positiv klingt, geht an vielen Stellen jedoch am Bedarf vorbei und entspricht nicht annähernd dem Betrag, der für diesen Bereich im Bundeshaushalt eigentlich vorgesehen werden müsste.
Mit 4 Mrd. Euro ist der größte Teil der Mittel für den sozialen Wohnungsbau (inkl. „Junges Wohnen“) vorgesehen. Bis 2029 soll das hierfür verwendete Volumen auf jährlich 5,5 Mrd. Euro ansteigen. Für die Städtebauförderung wurde für das kommende Jahr ein Betrag von 1 Mrd. Euro vereinbart (+27%) und für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen sind 24,9 Mio. Euro (+66%) eingeplant.
Wichtige KfW-Förderprogramme werden 2026 ausschließlich aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) gespeist. Hieraus sind etwa 1,1 Mrd. Euro für das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ vorgesehen. In diesem Programm stehen aus dem Budget 2025 und 2026 bis zu 800 Mio. Euro für die Aktivierung des Bauüberhangs (genehmigte, aber noch nicht fertiggestellte Wohnungen) EH55-Standard mit 100% erneuerbaren Energien zur Verfügung. Nach Aussagen des Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) ermögliche diese Förderung, die in Form von Zinszuschüssen gewährt wird, den Bau zehntausender Wohnungen kurzfristig zu realisieren. Die Projekte hierzu lägen geplant und genehmigt in den Schubladen.
600 Mio. Euro sind für das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ vorgesehen, 350 Mio. Euro für das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ und 250 Mio. Euro für „Jung kauft Alt“.
Für den barrierefreien und altersgerechten Umbau von Wohnungen sind neue Mittel in Höhe von 50 Mio. Euro vorgesehen. Das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ wird mit rund 350 Mio. Euro neu aufgelegt. Auf die Komplexität, die mit derartigen Umwidmungen verbunden ist, sind wir in unseren März-Newsletter „Umwandlung von Bürofläche in Wohnungen“ eingegangen.
Nur zur Erinnerung sei an dieser Stelle noch einmal kritisch angemerkt, dass mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität bis Ende 2036 500 Mrd. Euro in die deutsche Infrastruktur gepumpt werden sollen. Verglichen damit fallen die KfW-Fördermittel für den Wohnungsbau 2026 eher bescheiden aus.
Positiv zu vermerken ist bei aller Kritik am zu geringen Volumen, dass die EH55-Förderung bereits im Dezember dieses Jahres wieder anlaufen soll. Geschwindigkeit ist ein ganz entscheidender Faktor, um Vertrauen und Investitionsbereitschaft zumindest teilweise zurückzugewinnen.
Gelingen wird dies allerdings höchstens dann, wenn die Verlässlichkeit der Zusagen wieder zunimmt (langfristige Planbarkeit statt Einmalmittel), Genehmigungs- und Planungsverfahren durch Entbürokratisierung und verstärkte Digitalisierung signifikant beschleunigt und bessere Möglichkeiten zur Modularisierung, Standardisierung und Vorfertigung geschaffen werden.