9. Oktober 2023 Förderungen Benjamin Papo

Regionale Programme zur Förderung der Baufinanzierung

Neben dem Bund unterstützen auch verschiedene Landesregierungen ihre Bürger bei der Finanzierung selbstgenutzten Wohnraums. Die Programme bieten teils sehr attraktive Konditionen und sie kommen bisweilen deutlich passender als die entsprechende KfW-Darlehensförderung daher. Zudem lassen sich Bundes- und Landesmittel oft auch parallel zueinander abrufen. Häuslebauer und Immobilienkäufer bzw. ihre Finanzierungsvermittler sollten in jedem Fall alle Möglichkeiten im Blick behalten.


Das Interesse an dem im Juni gestarteten KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (www.kfw.de/300) war trotz extrem niedriger Sollzinsen überaus gering. Hauptgründe waren sicherlich die hohen Energieauflagen der geförderten Immobilien sowie die niedrigen Einkommensgrenzen der Förderberechtigten. Diese liegen bei einer Familie mit zwei minderjährigen Kindern bei einem zu versteuernden jährlichen Haushaltseinkommen von 70.000 Euro. Auf dem jüngsten Baugipfel wurde jedoch beschlossen, die Einkommensgrenze auf 90.000 Euro anzuheben.


Ähnlich konstruierte Programme zu leicht höheren Zinssätzen werden u.a. von Hessen („Hessen-Darlehen“), Baden-Württemberg („Z15-Darlehen“) und Bayern („Bayern-Darlehen“) angeboten. Ein sehr bedeutender Unterschied besteht allerdings darin, dass die stark subventionierten Landeskredite auch für die Finanzierung von Bestandsimmobilien verwendet werden dürfen. Ihr Einsatz ist anders als beim genannten KfW-Programm somit nicht auf die Finanzierung energetisch anspruchsvoller und damit recht teurer Neubauprojekte beschränkt.


Mit dem zinsverbilligten „IFB-Eigenheimdarlehen“ der Hansestadt Hamburg wird dagegen wiederum nur der Bau oder der Ersterwerb selbst genutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen gefördert. Dafür liegen die Einkommensgrenzen hier aber deutlich über denen des KfW-Programms. So darf das zu versteuernde Einkommen bei einem 2-Personen-Haushalt zumindest 100.000 Euro betragen, für jedes minderjährige Kind kommen 20.000 Euro hinzu. Der Kreis der Berechtigten steigt dadurch signifikant an. 


Bei vielen anderen länderspezifischen Darlehen fällt die Zinssubventionierung zwar lange nicht so hoch wie bei den oben genannten aus, dennoch kann sich ein Blick lohnen. Die Bedingungen sind oft weniger strikt und jede Zinsreduzierung bringt Entlastung. Dies gilt beispielsweise für das Programm „Wohnen mit Kind“ (Baden-Württemberg), das gutverdienende Familien bei bis zu fünf Jahren tilgungsfreier Anlaufzeit als zusätzlichen Langfristbaustein zur Immobilienfinanzierung einsetzen können.


Manch eine landesspezifische Förderung bietet statt oder zusätzlich zu verbilligten Krediten auch direkte Zuschüsse. Im Rahmen der bayerischen „Wohnraumförderung Eigentum“ wird Immobilienkäufern beispielsweise ein einmaliger Zuschuss von 7.500 Euro pro Kind gewährt. Die Darlehensförderung (Einkommensgrenzen beachten) kann unter bestimmten Umständen mit einem ergänzenden Zuschuss in Höhe von bis zu 10% der förderfähigen Kosten (max. 50.000 Euro) bedacht werden. Das Bremen unterstützt Familien bei der Bildung selbstgenutzten Wohneigentums unter Umständen mit einem Zuschuss von 15.000 Euro. Hinzu kommen bei einigen Förderprogrammen Tilgungserlasse, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sind.

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