Regierung plant strengere Richtlinien für Baufinanzierungen
Ob Neubau oder Bestandsimmobilie: Wer in Zukunft in die eigenen vier Wände möchte, könnte von der Bundesregierung Steine in den Weg gelegt bekommen. Denn diese setzt sich für eine strengere Vergabe von Baufinanzierungen ein. Ein entsprechendes Gesetz ist in Vorbereitung. Das hat eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums bereits bestätigt, wie das „Handelsblatt“ im Mai berichtete.
Immobilienblase und Finanzkrise als Ursache
Grund dafür sind die historisch niedrigen Zinsen. Denn diese haben dazu geführt, dass die Nachfrage nach Baufinanzierungen und Immobilien größer geworden ist. Die Folge: Besonders in Großstädten sind Immobilien teurer geworden. Damit steigt auch die Gefahr einer Immobilienblase, die eine Finanzkrise nach sich ziehen könnte. Bereits im vergangenen Jahr machte die Deutsche Bundesbank in ihrem Finanzstabilitätsbericht 2015 auf diese Bedrohung aufmerksam.
Der Ausschuss für Finanzstabilität der Bundesregierung empfahl daraufhin rechtzeitig den gesetzlichen Rahmen für weitere Reglementierungen der Kreditvergabe zu schaffen. Akut scheint diese Gefahr nach der Auffassung des Bundesfinanzministeriums allerdings nicht zu sein. Mit dem Gesetzesentwurf will die Regierung für den Ernstfall vorbereitet sein. Ob die schärferen Regeln richtig eingehalten werden, soll von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht werden.
Obergrenzen und Tilgungsvorgaben in Planung
Welche Maßnahmen sollen also ergriffen werden? Voraussichtlich sind drei Bereiche betroffen.
• Einführung einer Obergrenze für das gesamte Fremdkapital
Der Marktwert der Immobilie bestimmt das Finanzierungslimit. Kreditnehmer, die eine Immobilie erwerben wollen, die mehr kostet als sie laut Marktwert sollte, müssen mehr Eigenkapital einbringen.
• Festlegung des Zeitraums, in dem die Tilgung erfolgen muss
Über welchen Zeitraum darf finanziert werden und bis wann muss ein bestimmter Teil des Darlehens zurückgezahlt werden? Das soll die sogenannte „Amortisationsanforderung“ bestimmen. Bei kürzeren Laufzeiten könnten so entsprechend höhere Tilgung die Folge sein.
• Einführung einer Obergrenze für die Gesamtverschuldung
Auch die Reglementierung des maximalen Kreditbeitrags eines Immobilienkäufers ist im Gespräch. Dabei zählt das Verhältnis der Gesamtverschuldung zum Gesamtvermögen des Kreditnehmers. Wer sich mehr leisten will, muss mehr Eigenkapital einbringen.
Momentan ist noch nicht absehbar, wie es mit dem Gesetzesentwurf weitergeht. Hüttig & Rompf informiert Sie, sobald es Neuigkeiten gibt.
Baufinanzierungen sind ein sehr komplexes Thema. Bei Fragen stehen Ihnen deshalb unsere spezialisierten Baufinanzierungsberater jederzeit zur Verfügung. Finden Sie hier einen kompetenten Ansprechpartner in Ihrer Nähe: Zu den Filialen