13. Juni 2023 Förderungen Benjamin Papo

Neue Eigenheimförderung für Familien

Durch die Zinsentwicklung in den vergangenen eineinhalb Jahren ist der Sprung in die eigenen vier Wände für breite Bevölkerungskreise bedeutend schwieriger geworden. Dies gilt insbesondere für junge Familien. Etwas Entlastung soll hier nun das jüngste Förderprogramm des Bundesbauministeriums „Wohneigentum für Familien“ bringen. Dabei darf es sich allerdings nur um einen ersten Schritt handeln, will man die angesprochene Personengruppe tatsächlich effektiv fördern.

Seit dem 1. Juni 2023 können Familien mit geringen und mittleren Einkommen, die ein selbstgenutztes klimafreundliches Wohngebäude oder eine entsprechende Eigentumswohnung neu bauen oder innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme als Ersterwerber kaufen, bei der KfW zinsverbilligte Kredite zwischen maximal 140.000 und 240.000 Euro beantragen (siehe ausführlich www.kfw.de/300). Zum Programmstart beträgt der effektive Jahreszins 0,01 Prozent für Kreditlaufzeiten von bis zu zehn Jahren, 0,96 Prozent für elf bis 25 Jahre und 1,16 Prozent für bis zu 35 Jahre Kreditlaufzeit (jeweils zehn Jahre Zinsbindung). Hinzu kommen die Kosten des Finanzierungspartners. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die selbst in der geförderten Immobilie wohnen und bei denen mindestens ein Kind im Alter von bis zu 18 Jahren im Haushalt lebt. Dabei darf das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen bei einem Kind 60.000 Euro nicht überschreiten. Dieser Betrag erhöht sich für jedes weitere minderjährige Kind um 10.000 Euro. Bei einer Familie mit drei Kindern wären es also 80.000 Euro.

Weitere Voraussetzungen sind, dass die Familie bei Antragstellung über kein sonstiges Wohneigentum verfügt und nicht das inzwischen abgelaufene Förderprogramm „Baukindergeld“ („KfW-Zuschussprogramm 424“) in Anspruch genommen hat. Bei der zu finanzierenden Immobilie muss es sich um ein klimafreundliches Wohngebäude handeln. Dazu ist unter anderem die Erreichung des Effizienzhaus-Standards 40 erforderlich und die Wärmeerzeugung darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse erfolgen. Über den gesamten Lebenszyklus sind zudem bestimmte Grenzwerte hinsichtlich der Emission von Treibhausgasen einzuhalten.

Das neue Programm ist sicherlich ein erster Schritt, die Wohneigentumsförderung von Familien und klimafreundliches Bauen unter einen Hut zu bringen. So können die verbilligten KfW-Kredite beim derzeitigen Bauzinsniveau langfristig erhebliche Entlastungen auf der Kostenseite bringen. Bei einem Kreditbetrag von 140.000 Euro und 35 Jahren Laufzeit kommt das Bundesbauministerium in einer Beispielrechnung gegenüber einem herkömmlichen Hausbankkredit bei normalem Kreditverlauf etwa auf eine Zinsersparnis von ca. 30.000 Euro.

Vor allem die Anforderungen an die finanziellen Verhältnisse der Antragsteller fallen allerdings deutlich zu hoch aus. Ohne einen überdurchschnittlichen Eigenkapitalanteil, beispielsweise erworben im Rahmen einer Erbschaft, wird es jungen Familien mit den genannten Einkommensgrenzen nur schwer möglich sein, den Bau oder Kauf eines klimafreundlichen Eigenheims zu finanzieren. Dies gilt umso mehr, da es sich – anders als beim Baukindergeld – um keine Zuschüsse, sondern eben „nur“ um zinsvergünstigte Darlehen handelt. Davon abgesehen fällt die neue Eigentumsförderung für Familien mit 350 Millionen Euro in diesem Jahr eher gering aus. Grundsätzlich sollten deshalb auch immer sämtliche Förderprogramme, wie sie die KfW, aber auch verschiedene Bundesländer oder deren landeseigene Förderbanken anbieten, in die Baufinanzierungsüberlegungen mit einbezogen werden.

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