23. Januar 2019 Baufinanzierung Benjamin Papo

Mit der Riester-Rente ins Eigenheim: So geht’s

Mehr Rente oder lieber ein eigenes Haus? Diese Entscheidung ist beim Abschluss eines Riester-Vertrages nicht in Stein gemeißelt. Auch nachträglich lässt sich mit der Riester-Rente eine Immobilie finanzieren. Wie das geht und was Sie beachten sollten, lesen Sie hier.

Ob als Bank-, Finanzsparplan oder klassische Rentenversicherung – es gibt viele verschiedene Riester-Möglichkeiten. Nicht immer entscheidet man sich dabei gleich für das Wohn-Riestern. Was aber, wenn später doch der Wunsch nach einem Eigenheim aufkommt? Dann heißt es: Was (noch) nicht passt, wird passend gemacht. Denn seit 2008 kann die Riester-Rente auch für die Finanzierung eines Eigenheims genutzt werden.

Alles beginnt mit einem Antrag bei der ZfA

Geld aus der Altersvorsorge nehmen und sie in die Baufinanzierung stecken. So die Theorie. In der Praxis müssen Riester-Sparer dafür zunächst einen Antrag stellen. Dieser geht an die „Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen“ (ZfA), einer zur „Deutschen Rentenversicherung Bund“ gehörenden Abteilung. Ein schriftlicher, formloser Antrag, in dem der Sparer seinen Wunsch äußert, in welcher Höhe er Geld aus der Altersvorsorge entnehmen möchte, genügt. Wichtig nur: Es sollte klar werden, dass das Geld in eine eigengenutzte Immobilie fließen wird. Denn sonst müssen die Steuervorteile und Riester-Zulagen zurückgezahlt werden. Zudem muss der Antrag mindestens zehn Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.

Ob die Immobilie gebaut oder gekauft wird, ist hingegen egal. Selbst wer bereits ein Eigenheim besitzt, kann sein Riester-Gespartes nutzen, um es barrierefrei umzubauen.

Wer möglichst schnell über sein Riester-Vermögen verfügen möchte, sollte dem Antrag Nachweise beilegen. Zum Beispiel ein Vorvertrag über den Kauf oder auch ein Kostenvoranschlag eines Architekten. Die Nachweise sollten nur nicht älter als sechs Monate sein.

Auszahlung ab mindestens 3.000 Euro

Und wie viel Geld dürfen Sie aus Ihrem Riester-Vertrag nehmen? Im Prinzip so viel, wie Sie wollen. Es kann also entweder der gesamte oder auch nur ein Teilbetrag in die Baufinanzierung gesteckt werden. Fällt die Entscheidung auf einen Teilbetrag, gibt es zwei Grenzen zu beachten. 3.000 Euro ist hier die magische Zahl. Diese Summe müssen Sie mindestens entnehmen – und gleichzeitig muss der Restbetrag Ihres Riester-Vermögens mindestens 3.000 Euro betragen.

Haus und Riester-Rente – vielleicht geht auch beides

So praktisch es klingt, eines sollten sich Sparer gut überlegen: Ist es wirklich die beste Lösung, Riester-Geld für den Immobilienkauf zu nutzen? Gibt es auch einen anderen Weg, seinen Traum vom Eigenheim zu erfüllen? Schließlich könnte man die sogenannten Abschlusskosten für die Riester-Rente bereits zu Beginn der Vertragslaufzeit bezahlt haben. Das ist meistens bei einer klassischen Riester-Rentenversicherung der Fall. Bei Bank- und Fondssparplänen rechnet sich eine Entnahme dann oft mehr.

Um herauszufinden, was der beste Weg zur eigenen Immobilie ist, sollten sich Sparer beraten lassen. Die erfahrenen Baufinanzierungsberater von Hüttig & Rompf machen das sogar völlig kostenlos und unverbindlich. Sie prüfen anhand Ihrer persönlichen Situation, ob eine Riester-Entnahme oder doch eine andere Option die optimale Lösung ist. Probieren Sie es aus und vereinbaren Sie einen Termin.

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