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Mietspiegel im Blick

Der Petitionsausschuss des Bundestags will die Berechnungsgrundlage für qualifizierte Mietspiegel ändern. Zur Erhebung sollen dann alle Wohnungen erfasst werden, auch unveränderte Bestandsmieten.

Derzeit werden gleichbleibende Mieten, die im Mietspiegel dämpfend wirken können, nicht berücksichtigt.

Der Durchschnitt werde aus Wohnungen berechnet, bei denen die Miete im Zeitraum der zurückliegenden vier Jahre gestiegen ist, oder für die ein neuer Mietvertrag geschlossen wurde. „Dadurch werden alteingesessene Mieter benachteiligt, die sich die steigenden Mieten nicht mehr leisten können“, heißt es in der Eingabe.

Die Abgeordneten haben einstimmig beschlossen, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine dahingehende Petition als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

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