4. Dezember 2020 BaufinanzierungTrends Benjamin Papo

Mehr Bauland durch neues Baurecht?

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Mobilisierung von mehr Bauland beschlossen. Kommunen sollen dank der darin enthaltenen Anpassungen im Baurecht in Zukunft leichter Flächen für den Wohnungsbau ausweisen können.

Dabei stellt der Gesetzentwurf zunächst einmal fest, dass die Deckung des Wohnbedarfs in den Gemeinden zur Sicherung des Allgemeinwohls zählt. Und damit Gemeinden leichter auf zusätzliche Flächen für den Wohnungsbau zugreifen können, will die Bundesregierung die kommunalen Vorkaufsrechte stärken. Das soll vor allem Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu Gute kommen. Brachliegende, unbebaute oder nur geringfügig bebaute Grundstücke sollen so für den Wohnungsbau genutzt werden können.

Mancherorts umstritten, legte die Bundesregierung in ihrem Entwurf außerdem fest, dass die Kommunen in Zukunft leichter sogenannte Baugebote anordnen können. Grundbesitzer können damit verpflichtet werden, entsprechend des vorgesehenen Bebauungsplans tätig zu werden –  also zu bauen. Zudem entsteht für ländliche Gebiete eine neue Baugebietskategorie: Das „Dörfliche Wohngebiet“. Damit sollen Gemeinden Bauland mobilisieren und gleichzeitig den für die Umwelt so wichtigen landwirtschaftlichen Nebenerwerb erhalten können. Mit den neuen „sektoralen Bebauungsplänen“ können Gemeinden zudem neue Flächen für die Wohnbebauung festlegen. Dabei haben sie die Möglichkeit, die Baugenehmigung an sozialökonomische Bedingungen zu knüpfen.

Der Gesetzentwurf ist Teil der Bemühungen der Bundesregierung, der vor allem in großen Kommunen gärende Frage des Wohnraummangels Herr zu werden. Mit ihm hat die Groko die letzte von den auf dem Wohngipfel in 2018 beschlossenen Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den Kommunen bei der Beherrschung der teils prekären Situation zu helfen. Dabei fördert die Bundesregierung unter anderem den sozialen Wohnungsbau und städtebauliche Maßnahmen mit mehreren Milliarden Euro.

Übersicht