11. April 2017 Immobilienkauf Benjamin Papo

Maßnahmen für die Finanzmarktstabilität beschlossen

Wie kann die Regierung im Falle einer Blase den Immobilienmarkt schützen? Ein schwieriges Thema, mit dem sich der Finanzausschuss des Bundestags Ende März beschäftigt hat. Herausgekommen ist ein vorsorgliches Maßnahmenpaket. Wir zeigen auf, welche Kontrollinstrumente nun im Ernstfall zum Tragen kommen könnten.
Mehr Kompetenzen für die Finanzaufsicht: Um Gefahren für die Finanzmarktstabilität im Immobilienbereich abwehren zu können, hat der Finanzausschuss Ende März das "Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz" beschlossen. Damit erhält die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) größere Befugnisse und kann im Ernstfall eingreifen. Obergrenze für Darlehenshöhe und Festlegung des Tilgungszeitraums Die Maßnahmen sind allerdings rein vorsorglich. So darf die BaFin künftig bei einer drohenden Immobilienblase eine Obergrenze für die Darlehenshöhe abhängig vom Immobilienwert festlegen. Außerdem kann sie den Zeitraum vorgeben, bis wann der Kredit für die Immobilie getilgt sein muss. Das gilt allerdings nicht für Darlehen mit niedrigem Volumen. Kredite bis zu einer Höhe von 50.000 Euro fallen nicht unter die Aufsicht. Abhängig vom Beleihungswert der Immobilie, steigt die Bagatellgrenze auf 200.000 Euro (Darlehen höchstens 80 Prozent) oder 400.000 Euro (Darlehen höchstens 60 Prozent). Von der Regelung ausgenommen sind auch Darlehen für sozialen Wohnungsbau, Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen. WoKri: Hürden für Immobiliendarlehen abgebaut Gleichzeitig wurde eine Entschärfung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WoKri) beschlossen. Erst im März 2016 hatte der Gesetzgeber durch die Einführung der WoKri die Vergabe von Baudarlehen verschärft. Im März 2017, genau ein Jahr später, wurde die Regelung gelockert. Denn die Richtlinie führte dazu, dass zum Teil Finanzierungsanfragen bestimmter Personengruppen abgelehnt wurden. Das möchte der Gesetzgeber nun ändern und bessert deshalb nach. So dürfen Kreditinstitute künftig zum Beispiel bei der Vergabeentscheidung den Immobilienwert wieder stärker berücksichtigen. Durch die Änderung der WoKri soll es so für Familien und ältere Menschen einfacher werden, ein Darlehen für ihr Wohneigentum zu bekommen.
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