11. April 2023 Benjamin Papo

Nachhaltig bauen in Zeiten des Klimawandels – Förderprogramme im Fokus

Das eine Förderprogramm endet, ein neues beginnt. Während das Förderprogramm für Neubauten „Energieeffizient Bauen“ (KfW 261) zum 28. Februar dieses Jahres ausgelaufen ist, startete am 1. März das KfW-Programm Nummer 297 mit dem Namen „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“, das für Investorinnen und Investoren sowie Vermieterinnen und Vermieter konzipiert ist. Die Zinskonditionen für Förderkredite beginnen hier bei günstigen 0,01 %, möglich sind bis zu 35 Jahre Laufzeit und eine bis zu 10-jährige Zinsbindung. Die Förderung bezieht sich sowohl auf Neubauten als auch auf Erstkäufe von klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen. Sowohl Wohngebäude (WG) als auch Nichtwohngebäude (NWG) werden vom neuen Förderprogramm erfasst. Das entscheidende Kriterium für eine erfolgreiche Förderung ist, dass die Gebäude den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten erfüllen. Der Energiebedarf des Gebäudes muss dabei deutlich unter dem gesetzlich zugelassenen Wert liegen, zusätzlich muss ein Großteil der Energie aus regenerativen Quellen stammen.

Ebenfalls entscheidend für eine erfolgreiche Förderung ist das Erreichen der Anforderungen der "Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau" des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG). Das QNG-Siegel ist nicht neu, wurde aber überarbeitet und ist in seiner neuen Form seit Beginn des Jahres in Kraft. Es attestiert dem Gebäude, dass es in Bezug auf Treibhausgasemissionen, die während des Lebenszyklus des Gebäudes entstehen, besonders umweltfreundlich ist. Insgesamt werden zwei Standards gefördert: Klimafreundliche Wohngebäude und solche mit dem QNG-Zusatz. Die Höhe der Förderung kann sich auf bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten beziehen, jedoch beschränkt sich die Förderung bei klimafreundlichen Wohngebäuden auf maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Förderprojekten, die das QNG-Siegel haben, sind sogar bis zu 150.000 Euro Förderung pro Wohneinheit möglich.

Das neue KfW-Programm unterscheidet sich zum bisherigen auch darin, dass nun keine Tilgungszuschüsse mehr vorgesehen sind. Hierfür kommen Antragsteller allerdings in den Genuss einer Verbilligung der Zinsen von bis zu 4 Prozent gegenüber marktüblichen Werten. Dabei werden Laufzeiten von 10, 25 und 35 Jahren angeboten. Die Zinsbindung ist jedoch in allen Fällen auf maximal 10 Jahre begrenzt. Insgesamt sind für das Jahr 2023 750 Millionen Euro für das Programm bereitgestellt. Antragsteller sollten sich darauf einstellen, einen Energieeffizienz-Experten für die Beantragung sowie die Baubegleitung zu engagieren. Wer auf die Förderstufe mit QNG-Zertifikat setzt, benötigt zudem eine QNG-Zertifizierungsstelle sowie einen speziellen QNG-Nachhaltigkeits-Berater.

Auch für bauwillige Familien gibt es ab Mitte des Jahres eine vielversprechende Fördermöglichkeit. Am 1. Juni 2023 geht das neue KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ an den Start. Ziel des Förderprogramms ist es, Familien mit geringen und mittleren Einkommen beim Bau oder Kauf von klimafreundlichem Wohneigentum zu unterstützen. Dabei sollen Haushalte mit einem Kind einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 240.000 Euro erhalten. Eine neue Eigenschaft des Förderprogramm ist die Gebundenheit der Familienförderung an Einkommensgrenzen. Im Gespräch sind 60.000 Euro (zu versteuerndes Einkommen) bei einem Kind und 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Die Details sowie die weiteren Anforderungen des Programms sind derzeit jedoch noch nicht bekannt.

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