25. April 2020 BaufinanzierungImmobilienkauf Benjamin Papo

KfW verein­facht Bedin­gungen für Schnell­k­redit

Die KfW hat die Bedingungen für den Erhalt der neuen Schnellkredite mit einhundertprozentiger Haftung durch den Staat aufgeweicht: Nun können auch Unternehmen, die erst 2019 zum ersten Mal Gewinne erzielten, von den Schnellkrediten profitieren.

Bisher konnten nur die Firmen den Schnellkredit erhalten, die von 2017 bis 2019 insgesamt einen Gewinn erzielt haben. Durch die Abschwächung erhofft sich der Chef der staatlichen Förderbank, Günter Bräunig, eine Linderung der schweren Auswirkungen der Corona-Krise. Generell können nur mittelständische Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten die Kredite in Anspruch nehmen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Firma seit dem 01. Januar 2019 aktiv war. Bedingt durch die besondere Situation der Corona-Krise übernimmt der Bund bei Darlehen bis zu 800.000 Euro das komplette Risiko.

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