Crowdinvesting auf dem Vormarsch
Das sogenannte Crowdfunding hält auch in der Immobilienbranche Einzug.
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Das sogenannte Crowdfunding hält auch in der Immobilienbranche Einzug.
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Für die Finanzminister der Bundesländer hat sich die hohe Nachfrage nach Immobilien als lukrative Einnahmequelle entwickelt.
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Den privaten Bausparkassen werden die Geschäfte der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und ihre verstärkte Eigenwerbung offenbar zu viel.
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Studie des Verbands der privaten Sparkassen Mieterbund zum Energieausweis
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In Deutschland wird traditionell eher gemietet als gekauft. Doch die günstige Zinssituation könnte eine Trendwende bewirken.
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Derzeit sind die Bedingungen für den Wohnungs- und Hauserwerb vielversprechend, so lautet das Ergebnis einer aktuellen Postbank-Studie: In einem Drittel (36 Prozent) der 402 Kreise und Städte in Deutschland könnten Haus- oder...
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Die Wohnungsverbände sind jetzt vom Bundesjustizministerium offiziell dazu aufgefordert worden, eine Stellungnahme zum Mietpreisbremsen-Gesetzentwurf abzugeben. Einige Verbände hatten bereits bei der Ankündigung des neuen Gesetzes verlauten lassen, dass sie möglicherweise auch eine gerichtliche Überprüfung der neuen Regeln in Betracht ziehen.
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Die Preise auf dem deutschen Immobilienmarkt sind im ersten Quartal 2014 weiter gestiegen. Der nach der Komplettierung der Indexfamilie erstmals veröffentlichte Gesamtindex des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp) legte im Vergleich zum ersten Quartal 2013 um 4,3 % zu.
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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Frankfurt am Main, erreichte mit ihrer Fördertätigkeit im ersten Quartal 2014 laut eigenen Angaben ein Volumen von 13,9 Milliarden Euro. Im Vorjahreszeitraum lag das Volumen noch bei 15,6 Milliarden Euro. Das inländische Förderungsvolumen der KfW schrumpfte im ersten Quartal 2014.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Wohnungs- und Hauskäufern gestärkt, die länger als vereinbart auf ihren Einzug warten müssen. Ist ihr erworbenes Eigenheim nicht zum ausgemachten Zeitpunkt bezugsfertig, haben sie Anspruch auf einen gesonderten Schadenersatz, sofern ihnen kein gleichwertiger Wohnraum zur Verfügung steht. Das entschied der BGH.
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