12. April 2021 Benjamin Papo

„Happy Birthday, Wohnungseigentumsgesetz!“

Als die Regierung Adenauer 1951 das Wohnungseigentumsgesetz geschaffen hatte, war ihr wohl noch nicht bewusst, welche Rolle Eigentumswohnungen einmal auf dem deutschen Immobilienmarkt spielen sollten. Jetzt wird das Gesetz 70 Jahre alt.

Bereits in den Gründerjahren der Bonner Republik erkannte die Politik den Nutzen von Eigentum für die Vermögensbildung. Dazu kam, dass bis in die sechziger Jahre hinein viele Städte in Trümmern lagen, der Aufbau gefördert werden sollte. So stellte das Kabinett 1951 fest, dass die gegebenen Wohnformen Eigenheim und Miete nicht ausreichten, um allen Anforderungen gerecht zu werden, die sich bei Bauvorhaben „unter den gegenwärtigen Verhältnissen“ ergäben. Zudem bestehe bei vielen Menschen der Wunsch, eigenheimähnliche Teile eines größeren Hauses zu erwerben, wenn Mittel zum Bau eines Eigenheims nicht ausreichten. Es musste also ein Gesetz her, das den Erwerb von Teileigentum regelt: Das Wohnungseigentumsgesetz. 

Erst dreimal reformiert 

Doch die Gesetzgeber dachten weiter. Schon in der Erstfassung wurde auch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die Verwaltung des Wohnungseigentums, das Wohnungserbbaurecht, das im Gegensatz zum Wohnungsrecht veräußerliche und vererbliche Dauerwohnrecht sowie Verfahrensvorschriften im Zusammenhang mit Wohnungseigentum bedacht. Kurzum also alle Punkte, die für das Zusammenwohnen mehrerer Eigentümer in einer Immobilie entscheidend sind. Erstaunlicherweise wurde das Gesetz seit dem Inkrafttreten am 20. März 1951 erst dreimal reformiert, zuletzt Anfang 2020 – was nicht nur für die Kompetenz der damaligen Politiker, sondern auch für das Wohnungseigentum an sich spricht. Denn wie Zahlen zeigen, ist das Wohnungseigentum eine wichtige Säule des Immobilienmarkts. 

In Deutschland gibt es knapp 10 Millionen Eigentumswohnungen, Tendenz steigend. So sind fast 25% aller Wohnungen Eigentumswohnungen. Der letzte Zensus aus dem Jahr 2011 zeigte darüber hinaus, dass diese Wohnungen in etwa 500.000 Wohneigentümergesellschaften organisiert sind, die circa 1 Million Gebäude verwalten. Seit 1951 hat sich der Markt jedoch stark ausdifferenziert. Von einem Zweifamilienhaus auf dem Land bis zur Großwohnanlage am Rande der Metropole gibt es viele unterschiedliche Ausprägungen des Wohnungseigentums. Exakte Zahlen zu dieser Wohnform existieren jedoch nicht, auch in der Sozialforschung spielt das Thema eher eine untergeordnete Rolle. Das dürfte in den letzten Jahrzehnten zum leisen Aufstieg dieser Wohnform beigetragen haben. 

Steigendes Alter, neue Aufgaben 

Was viele Wohnungseigentümergesellschaften eint ist, dass die von ihnen verwalteten Objekte häufig nicht als Eigentumsobjekte errichtet wurden, sondern erst durch Verkauf oder Umwandlung dazu wurden. Durch die Privatisierungswelle der Neunziger entstand ein Umwandlungs-Boom, der viele Menschen unverhofft zur eigenen Immobilie verhalf, wenn auch nicht im ursprünglichen Wortsinn. Vorausgesetzt sie schlugen damals zu. Jedoch dürften gerade Eigentümer von Wohnungen in großen Städten den Kauf angesichts der Preisentwicklung nicht bereut haben. Da lässt sich schon mal darüber hinwegsehen, dass die Nachkriegsimmobilien mittlerweile in die Jahre gekommen sind und einiges an Pflege benötigen. 

So kommt die letzte Überarbeitung des Wohnungseigentumsgesetzes gerade recht, die unter anderem das häufig langwierige Abstimmen von baulichen Veränderungen und Renovierungen vereinfachen soll. Zudem brachte das Update auch Regelungen für die Modernisierung in punkto schnellen Internets, E-Mobilität und Barrierefreiheit mit, die Mietern von Eigentumswohnungen erlauben, diese auf eigene Kosten vornehmen zu dürfen. Klingt nach einer Win-Win-Situation, oder? Wir jedenfalls sagen „Happy Birthday, Wohnungseigentumsgesetz!“ 

Übersicht