23. August 2018 Immobilienkauf Benjamin Papo

Grunderwerbsteuer: Kein Freifahrtschein für den Freibetrag

Vor der letzten Bundestagswahl wurde viel über den Freibetrag diskutiert. Mehrere Parteien wollten ihn bei der Grunderwerbsteuer einführen. Doch schon länger scheint das Thema von der Bildfläche verschwunden zu sein – bis jetzt. Denn erst kürzlich gab es einen großen Rückschlag. Was passierte und woran es lag.

CDU, CSU und SPD – alle drei Regierungsparteien sprachen vor der Bundestagswahl über einen Freibetrag für die Grunderwerbsteuer. Die Union nahm ihn sogar in ihr Regierungsprogramm auf. Doch fast ein Jahr später ist vom Freibetrag kaum noch die Rede. Was ist geschehen?

FDP scheitert mit Freibetrag im Finanzausschuss

Zunächst brachte die FDP den Freibetrag auf den Tisch – oder genauer gesagt in den Finanzausschuss des Bundestags. Die Liberalen planten, alle Eigennutzer von der Grunderwerbsteuer zu befreien. Gelten sollte das für den Kauf eines Einfamilienhauses, eines Zweifamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder eines Grundstücks bis zu einem Wert von 500.000 Euro. Mitte Juni lehnten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD, Linken und Grünen den Antrag schließlich ab. Aus der Idee wurde also nichts. Aber warum?

Warum die Parteien den Antrag ablehnten

Jede Fraktion hatte einen anderen Grund, den Antrag abzulehnen. So wollte die Union im Zusammenhang mit einem Freibetrag auch Share-Deals regeln und das Thema mit den Ländern besprechen. Die SPD hingegen fürchtete, mit dem Freibetrag ein neues Bürokratiemonster zu schaffen. Ganz anders als die Regierungs-Fraktionen sah es die AfD. Sie war zwar grundsätzlich zufrieden mit dem Vorschlag der FDP, kündigte allerdings einen eigenen Antrag zur Eigentumsförderung an. Dieser solle auch eine soziale Komponente beinhalten und die Anzahl der Kinder berücksichtigen.

Die Linkspartei sah keine Verbindung zwischen den steigenden Nebenkosten beim Kauf und der geringeren Wohneigentumsquote in Deutschland. Vielmehr benannte sie das ungleich verteilte Vermögen als Ursache. Ein Freibetrag werde nicht ändern, dass einkommensschwache Personen kein Eigentum bilden könnten. In eine Ländersteuer eingreifen zu wollen, warfen die Grünen der FDP vor. Gleichzeitig bemängelten sie, dass andere Nebenkosten wie Notarkosten vollkommen außen vor blieben.

Und wie geht es weiter? Ganz vom Tisch scheint der Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer jedenfalls nicht. Die FDP kündigte zumindest einen weiteren Anlauf an.

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