2. November 2016 Baufinanzierung Benjamin Papo

Gesetzesentwurf: Immobilienmakler müssen bald eine Prüfung ablegen

Immobilienmakler, so durfte sich bisher jeder nennen. Das soll sich nun ändern. Ein neues Gesetz reformiert die Berufszulassung für Makler. Welche Vorteile das für Sie als Verbraucher hat? Wir liefern einen Überblick.

Wer einen Makler beauftragt, stellt meistens hohe Erwartungen an ihn. Er muss Branche, Objekte und Marktentwicklung kennen. Welche Ausbildung der Makler aber hat? Das rückt dabei manchmal in den Hintergrund. Bisher war es auch einfach: Wer ein Gewerbe anmeldet, kann als Makler arbeiten. Gut für Quereinsteiger. Doch das ändert sich nun: Die Voraussetzungen für diesen wichtigen Job werden härter.

Kein Sachkundenachweis, keine Gewerbeerlaubnis

Wer als Makler zugelassen werden will, braucht künftig einen Sachkundenachweis. Denn ohne den Nachweis wird es keine Gewerbeerlaubnis geben. So sieht es ein neuer Gesetzentwurf vor, der Mitte Oktober den Bundesrat passiert hat und im nächsten Schritt dem Bundestag vorgelegt wird. Wird das Gesetz verabschiedet, brauchen auch Wohnungseigentumsverwalter einen Sachkundenachweis – und zusätzlich eine Berufshaftpflicht. Hintergrund der Änderungen: Der Gesetzgeber möchte die Rechte von Verbrauchern und ihren finanziellen Schutz stärken.

Makler befürworten den Gesetzesentwurf

Um den Nachweis zu erhalten, ist nun eine Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) fällig. Und die soll hart sein – gut für Verbraucher. Auch in der Branche weckt der Sachkundenachweis Hoffnungen. Laut einer Befragung des Immobilienportals Immowelt befürworten die meisten Makler die Neuerung. 84 Prozent glauben zudem, dass die Kunden von einem Sachkundenachweis profitieren würden. Der Grund: Es gibt eine Mindestqualifikation.

Doch nicht jeder Makler braucht einen Sachkundenachweis. Es gibt Ausnahmen. Wer bereits über sechs Jahre tätig war, ist von der Prüfung befreit. Gut für alle, die schon lange professionell als Makler arbeiten, gleichzeitig aber ein Schlupfloch. Auch nach der Einführung des Sachkundenachweises könnte es also Makler geben, die nicht ausreichend qualifiziert sind.

Woran Sie einen guten Makler erkennen? In unserer Checkliste haben wir Ihnen zehn wichtige Kriterien zusammengefasst.

Übersicht