6. Dezember 2016 Immobilienkauf Benjamin Papo

Geplante Gesetzesänderung in der Kritik

Die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten könnte in Zukunft an strengere Bedingungen geknüpft werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist aktuell bei der Bundesregierung in Planung. Beim IVD stößt die Idee auf Widerstand. Warum? Wir liefern einen Überblick.

Kreditausfälle verhindern und einer Überhitzung des Immobilienmarktes entgegenwirken: Die Bundesregierung möchte für eine mögliche Immobilienblase vorsorgen. Bereits seit Mai ist eine entsprechende Gesetzesänderung im Gespräch, von der auch Hüttig & Rompf berichtete.

Maßnahmen bei überhitzten Märkten

Zwar sei laut Bundesregierung derzeit keine Immobilienblase in Sicht, dennoch wolle man vorbereitet sein. Im Falle einer Marktüberhitzung könnte mit dem Gesetzesentwurf die Vergabe für neue Kredite per Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums erschwert werden. Im Krisenfall dürfte dann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festlegen, welcher Betrag beim Immobilienkauf höchstens fremdfinanziert werden kann und in welchem Zeitraum der Kredit getilgt werden soll. Zudem sollen Kreditnehmer über eine Einkommensuntergrenze ihre „Fähigkeit zum Schuldendienst“ nachweisen. Im Fall einer Immobilienblase würden Kredite nämlich nicht mehr tilgungsfrei gestellt werden. Stattdessen würde eine Mindestrückzahlung mit dem Kreditinstitut vereinbart.

Einige Kredite von der Regelung ausgeschlossen

Es sind aber nicht alle Darlehen von den Plänen der Bundesregierung betroffen. Für Kleinkredite solle es eine Bagatellgrenze geben, um den bürokratischen Aufwand gering zu halten. Auch Darlehen, die Renovierungen oder Sanierungen abdecken sowie Anschlussfinanzierungen und der soziale Wohnungsbau fielen nicht unter die Regelung. Ebenso solle nicht in bestehende Darlehen eingegriffen werden. Banken könnten – in einem begrenzten Rahmen – einen Spielraum bei der Vergabe von Immobilienkrediten außerhalb der Regeln gegeben werden. Mit einer Einschränkung: Die Stabilität des Kreditinstituts dürfe dadurch nicht gefährdet werden.

Kritik von Seiten des IVD für die vorsorglichen Maßnahmen

Trotz dieser Ausnahmen gehen dem IVD die Beschränkungen zu weit. Zum einen, da in Deutschland derzeit keine Anzeichen für eine Immobilienblase erkennbar seien. Die geplante Regulierung würde den Erwerb von Wohneigentum deshalb ohne Not erschweren. Zum anderen, weil nicht klar sei, ob die geplanten Maßnahmen überhaupt eine Immobilienblase verhindern könnten. Ebenso kritisiert der IVD, dass nicht klar geregelt ist, wann und mit welcher Maßnahme die BaFin eingreifen könnte. Statt die geplanten Beschränkungsmöglichkeiten umzusetzen, solle der Gesetzgeber das selbstgenutzte Wohneigentum stärken.

Derzeit ist der Gesetzesentwurf in der Ressortabstimmung. Das Gesetz soll aber noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Hüttig & Rompf hält Sie auf dem Laufenden, wie es mit dem Gesetzesentwurf zur Beschränkung von Wohnimmobilienkrediten weitergeht.

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