2. Dezember 2015 Immobilienkauf Benjamin Papo

Erweiterung des KfW-Programms für Energieeffizientes Bauen (153)

Energiebewusstes Bauen und Sanieren soll in Deutschland noch attraktiver werden. Ab dem 1. April 2016 wird der Förderhöchstbetrag für das KfW-Programm Energieeffizientes Bauen (153) erhöht.

Zusätzlich werden ab dem vorgegebenen Termin auch Kredite mit einer 20-jährigen Zinsbindung vergeben.

Ein interessanter Zinssatz über die gesamte Laufzeit wird dann von der KfW zugesichert. Somit fokussiert sich die KfW noch stärker auf den Neubau von Wohnraum mit einer deutlich erhöhten energetischen Anforderung.

Bezeichnung KfW-Effizienzhaus 40 Plus

Eine weitere Neuerung ist die Neueinführung eines weiteren Förderstandards unter der Bezeichnung KfW-Effizienzhaus 40 Plus. Dieser ist speziell für Wohngebäude konzipiert, die den benötigten Energiebedarf direkt am Haus mit einer Fotovoltaik-, Windkraft- oder Kraft-Wärme-Anlage erzeugen und speichern.

Über eine spezielle Klausel im Kaufvertrag soll zukünftig der Verkäufer die Förderung garantieren. Zusätzlich soll der Vertrag die Haftung für die Einhaltung des neuen KfW-Standards enthalten.

Aufgrund der gestiegenen Energie-Anforderungen entfällt gleichzeitig der Standard KfW-Effizienzhaus 70, zumal die Bedingungen der Förderung fast identisch mit den gesetzlichen Auflagen sind und somit eine zusätzliche Förderung überflüssig wird. Verantwortlich dafür ist eine Verschärfung der Energiesparverordnung (EnEV), die zum Jahresbeginn 2016 in Kraft tritt.

Die Stufen KfW-Effizienzhaus 40 und KfW-Effizienzhaus 55 bleiben weiterhin bestehen.

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