2. Februar 2017 Baufinanzierung Benjamin Papo

Ein Jahr Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Was hat sich verändert?

Vielleicht sind auch Sie schon über dieses sperrige Wort gestolpert: Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WoKri). Seit einem Jahr ist die Gesetzesänderung, die strengere Auflagen für die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten vorsieht, Dauerthema im Berufsalltag unserer Finanzierungsberater. Wie aber wirkt sich die WoKri konkret auf Ihre Finanzierung aus? Das hat uns Thomas Michael Voß, Filialleiter von Hüttig & Rompf in Köln, verraten.

Herr Voß, was ist eigentlich das Ziel der WoKri?
„Im Grunde sollen Kunden durch die neue Kreditrichtlinie vor Überschuldung und unnötigen Risiken geschützt werden, wenn sie einen Kredit für eine Wohnimmobilie aufnehmen. Dazu gehört, dass Vermittler von Baufinanzierungen ihre Kunden umfassender über die Inhalte von Darlehensangeboten beraten müssen. Banken sind durch die WoKri verpflichtet, die Kreditwürdigkeit von Immobilienkäufern noch genauer zu prüfen, damit die Rückzahlung des Darlehens nicht gefährdet wird. Eine Finanzierung muss dauerhaft tragbar sein.“

Wie haben Ihre Kunden die Umstellung erlebt?
„Viele Immobilienkäufer waren vor allem in den ersten Monaten verunsichert. Nicht selten kam es vor, dass Kunden am Anfang des Jahres in einem Orientierungsgespräch noch eine positive Rückmeldung von ihrer Hausbank bekommen haben. Wenn sie aber nach der Einführung der WoKri ihre Wunschimmobilie auch wirklich finanzieren wollten, wurden sie mit einer überraschenden und natürlich enttäuschenden Absage nach Hause geschickt.“

Wer ist von der Richtlinie besonders betroffen?
„Junge Familien, die Nachwuchs planen oder erwarten und die bisherige Miete gerne in ihre eigenen vier Wände investieren möchten. Ähnlich stark wirkt sich die Richtlinie auch auf die Generation 50plus sowie Senioren und Seniorinnen, die bereits im Ruhestand sind und sich zum Beispiel von ihrem Haus auf dem Land trennen und in eine barrierefreie Wohnung im Stadtzentrum ziehen wollen, aus.“

Warum macht sich die Regelung besonders bei der Baufinanzierung dieser Personengruppen bemerkbar?
„Das liegt vor allem daran, dass die Bank seit der WoKri nicht mehr nur die aktuelle Situation betrachten darf, also zum Beispiel die momentane Einkommenssituation. Jetzt muss die Bank auch gezielt nach der Lebensplanung der Kunden und künftigen Einkommensveränderungen fragen. Zum Beispiel, wenn ein Elternteil in Elternzeit geht und dadurch ein Einkommen vorübergehend wegfällt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist nun auch die Kreditwürdigkeit im Alter. Seit der WoKri dürfen Immobiliendarlehen nur noch an Verbraucher vergeben werden, die den Kredit zu Lebzeiten selbst zurückzahlen können.“

Das klingt vertrackt. Was können Immobilienkäufer, die das betrifft, tun?
„Eine ausführliche Beratung, die auf diese Aspekte und mögliche Risiken hinweist, ist mehr als ‚nur’ wichtig. Sie trägt auch dazu bei, dass der Kunde am Ende eine Finanzierung bekommt. Wir von Hüttig & Rompf haben diese Dinge im Blick und wissen, mit welchen Fragen und Argumenten man den Bedenken der Bank oder den ‚Fallstricken’ der Richtlinie entgehen kann. Darum zeigen wir Lösungsmöglichkeiten auf, die für die Bank praktikabel sind und akzeptiert werden.“

Auf was sollte man bei einer Kreditanfrage denn jetzt besonders achten?
„Mehr Eigenkapital, eine höhere Tilgung oder eine zusätzliche Absicherung können die Bonität erhöhen. Oder auch die individuelle Planung von Sondertilgungen. So kann man der Bank plausibel erklären, dass man als Ziel hat, vor Beginn des Rentenalters mit der Finanzierung durch zu sein. Wir weisen auch gerne darauf hin, dass es helfen kann, alle privaten Vermögensbausteine offenzulegen. Zum Beispiel betriebliche oder private Vorsorgeverträge oder lastenfreier Immobilienbesitz innerhalb der Familie. Das führt dazu, dass sich Banken in der Regel wohlwollender verhalten und eine Genehmigung der Finanzierung sehr viel wahrscheinlicher wird. Welche Maßnahmen im Detail sinnvoll sind, hängt allerdings stark von der individuellen Lebenssituation ab. Unsere Experten beantworten gerne alle Fragen zur WoKri in einem persönlichen Beratungsgespräch.“

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