11. April 2017 Immobilienkauf Benjamin Papo

Ein Jahr Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Thomas Michael Voß zieht Bilanz

Sie beschäftigt die Branche: die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WoKri). Seit fast einem Jahr ist die Gesetzesänderung Dauerthema bei unseren Finanzierungsberatern. Ein guter Zeitpunkt, um Bilanz zu ziehen. Unser WoKri-Experte Thomas Michael Voß, Filialleiter der Hüttig & Rompf GmbH in Köln, erklärt, was sich seit der Regelung verändert hat.

Herr Voß, wenn Sie ein Jahr zurückdenken, wie war die Situation bei den Banken direkt nach der Einführung der WoKri?

„Die Banken haben zu Beginn sehr angespannt und teilweise auch verunsichert reagiert. Außerdem hat die Umstellung der EDV einen erheblichen Zeitaufwand verursacht. Einige Banken mussten mit der Einführung der WoKri im März 2016 sogar ihr Neugeschäft für einige Wochen aussetzen. Vielerorts hatten sich auch die Bearbeitungszeiten in den ersten zwei Wochen nach der WoKri deutlich verlängert. Die Banken und Kreditsachbearbeiter mussten erst für sich selbst sehen, wie sie mit den Anforderungen der neuen gesetzlichen Vorgabe umgehen.“

Wie sieht die Lage mittlerweile aus?

„Inzwischen hat sich alles normalisiert. Bei manchen unserer Bankpartner merken wir im Alltagsgeschäft so gut wie keine Veränderung. Außer vielleicht, dass die Ergebnisse unserer Beratung und der Kreditvertrag umfangreich dokumentiert und dem Kunden ausgehändigt werden müssen. Bei der Bearbeitung kommt es ganz auf die Bank an. Einige regeln die Aufarbeitung und Kreditprüfung vergleichsweise unbürokratisch. Es gibt aber auch Kreditinstitute, deren Arbeits- und Prüfungsaufwand so stark zugenommen hat, dass unsere Ansprechpartner bei der Bank mehr Zeit benötigen, bis der Vorgang genehmigt ist.“

Wie sieht es mit dem Darlehensvolumen aus? Macht sich hier die Einführung der WoKri bemerkbar?

„Wir haben den Eindruck, dass das Darlehensvolumen insgesamt nicht zurückgegangen ist. Es gibt aber auch Gegenbeispiele. Ein Kreditinstitut etwa verzeichnet Rückgänge von circa zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Und das, obwohl wir uns 2016 in einem boomenden Markt und einem historischen Niedrigzins-Umfeld bewegt haben. Ein Grund könnte sein, dass große Privatbanken die Richtlinien in der Regel sehr restriktiv auslegen, um möglichen Regressansprüchen zu entgehen.“

Hat sich für Hüttig & Rompf die Zusammenarbeit mit den Banken verändert?

„Bestimmte Kundenfälle und Finanzierungssituationen werden noch sorgfältiger und sensibler von uns vorgeprüft. So können wir im Anschluss zielgerichteter auf bestimmte Banken zugehen.“

Wie hat sich die WoKri auf die Zusammenarbeit mit Immobilienvertrieben ausgewirkt?

„Seit Einführung der WoKri beobachten wir eine zunehmende Bereitschaft von Immobilienmaklern und -vertrieben, die Zusammenarbeit mit uns zu testen oder zu vertiefen. Das freut uns natürlich sehr.“

Das sind doch gute Nachrichten. Was meinen Sie, woran genau liegt das?

„Im 2. und 3. Quartal 2016 haben Immobilienvertriebe die Erfahrung gemacht, dass vielfach Kunden Notartermine kurzfristig absagen oder mehrmals verschieben mussten. Entweder, weil sich die Bearbeitung der Finanzierung in die Länge gezogen hat, oder erst gar nicht bewilligt wurde. Durch die Zusammenarbeit mit uns ist gewährleistet, dass wir den Kunden in nahezu gleichem Tempo wie vor der Richtlinie zu einer Finanzierungszusage verhelfen. Ein Vorteil für unsere Partner.“

Wie hat sich Hüttig & Rompf auf die Richtlinie vorbereitet?

„Hüttig & Rompf hat sich bereits lange im Vorfeld auf die Einführung der WoKri eingestellt und seitdem entsprechende Ausbildungs- und Qualifizierungsstandards etabliert. Deshalb sind wir der WoKri recht gelassen entgegengetreten. Heute muss der Berater einen Sachkundenachweis vorlegen und ins Vermittlerregister eingetragen werden. Außerdem benötigt erdieErlaubnisnach §34 i der GewO und muss mit den Regularien und Dokumentationspflichten vertraut sein. All diese Voraussetzungen sind bei meinen Beraterkollegen und -kolleginnen erfüllt. Damit waren und sind wir Vorreiter am Markt. Im März 2017 endete die Übergangsfrist. Wer diese Bedingungen jetzt nicht erfüllt, darf nicht mehr zum Thema Baufinanzierung beraten oder vermitteln.“

Hand aufs Herz, Herr Voß: Was halten Sie von der WoKri?

„Im Grunde ist die WoKri eine gute Sache. Die Kunden werden sicherer, sensibler und zielgerichteter auf dem Weg zum Immobilienerwerb begleitet. Allerdings sollte man das Gesetz in einigen Punkten entschärfen, beziehungsweise die Durchführungsverordnung weicher formulieren. Der IVD hat da bereits wichtige Punkte in einer Stellungnahme angesprochen. Kundenschutz ist gut – Bevormundung nicht.“

Übersicht