Die Bauabnahme ist ein großer Moment, denn meist geht sie mit der Schlüsselübergabe für die fertige Immobilie einher. Der Traum vom Eigenheim wird wahr! Die Bauabnahme markiert aber nicht nur das Ende der Bauphase, sie hat auch weitreichende juristische Folgen.
Worauf müssen Sie achten?
Die Bauabnahme ist eine gemeinsame Begehung der Immobilie von Bauherr und Bauträger bzw. Handwerkern. Hierbei werden alle Leistungen hinsichtlich Fertigstellung und Qualität überprüft. Auch wird dem Bauherrn die Haustechnik erklärt, beispielsweise der Umgang mit der Heizungsanlage. Wichtig ist in jedem Fall die Anfertigung eines Abnahmeprotokolls, in dem alle gefundenen Mängel sowie noch nicht erbrachte Leistungen möglichst genau beschrieben werden. Hierzu ist es unbedingt ratsam, beweiskräftige Fotos zu machen.
Was muss ins Abnahmeprotokoll?
Für das Abnahmeprotokoll gibt es kein einheitlich vorgeschriebenes Dokument. Es kann sich daher sogar um eine handschriftlich aufgeführte Bestandsaufnahme handeln, die von allen Parteien unterschrieben wird. In den meisten Fällen bereitet das Hausbauunternehmen allerdings ein Protokoll vor. Folgende Punkte sollten darin enthalten sein:
Teilnehmer der Baubegehung
Datum und Ort der Bauabnahme
Name des Bauherrn
Adresse der Baustelle
Auftragsnummer und Datum des Bauvertrages
Benennung der abzunehmenden Leistung
Datum, Beginn und Fertigstellung der Bauleistung
Auflistung aller Mängel (sowohl neue als auch bekannte, noch nicht behobene Mängel)
Dinge, die als Mangel empfunden werden
Einvernehmliche Vereinbarung eines zweiten Termins, bis zu dem alle Mängel beseitigt sein sollen
Vermerk, dass sich der Auftraggeber seine Rechte wegen der festgestellten Mängel sowie der verwirkten Vertragsstrafe vorbehält
Was tun bei Mängeln?
Werden bei der Bauabnahme Mängel entdeckt, werden diese im Abnahmeprotokoll dokumentiert und müssen von der Baufirma oder dem Architekten behoben werden. Für den Zeitraum gibt es keine gesetzliche Vorgabe, die Frist sollte jedoch realistisch und dem Mangel angemessen sein.
Das Haus ist abgenommen – und nun?
Bestätigt der Bauherr die Abnahme des Hauses mit seiner Unterschrift, hat das einige Folgen:
Je nach Vereinbarung müssen die erbrachten Leistungen nun bezahlt werden. Sind noch Mängel zu beheben, kann die doppelte Summe, die für die Beseitigung der Mängel erforderlich ist, zurückgehalten werden.
Der Gewährleistungszeitraum beginnt. Dies betrifft auftretende Mängel innerhalb der ersten fünf Jahre.
Die Beweislast liegt nun beim Eigentümer. Entdeckt er nach der Bauabnahme einen Mangel, muss er beweisen, dass nicht er, sondern die Baufirma dafür verantwortlich ist.
Der Gefahrenübergang tritt ein – das heißt, dass der Bauherr ab sofort das gesamte Risiko rund ums Haus allein trägt.
Der Auftrag der Baufirma gilt als erfüllt. Eventuelle Vertragsstrafen wegen Nachbesserungen und Terminüberschreitungen können nicht mehr eingefordert werden, sofern sie im Abnahmeprotokoll nicht vermerkt sind.
Doch keine Sorge: In den meisten Fällen läuft eine Bauabnahme ohne größere Probleme ab. Professionell arbeitende Baufirmen sind um Qualität und ihren guten Ruf bemüht. Eventuell entdeckte Mängel werden daher einfach dokumentiert und fristgerecht behoben. Einem entspannten Einzug ins Eigenheim steht dann nichts mehr im Weg.