11. April 2017 Baufinanzierung Benjamin Papo

Checkliste: Baufinanzierung für Gewerbetreibende und Freiberufler

Gewerbetreibende und Freiberufler stoßen auf dem Weg ins Eigenheim meist auf besondere Anforderungen. Wie Sie diese Herausforderung meistern können? Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei.

Die Besonderheit bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern: Sie verfügen im Gegensatz zu Angestellten selten über ein gleichbleibendes Einkommen. Häufig schwanken die Einnahmen von Monat zu Monat je nach Auftragslage. Bei einem Antrag auf eine Baufinanzierung muss der Bank daher nachgewiesen werden, dass diese Unregelmäßigkeit kein Kredithindernis ist.

Angestellte oder Beamte legen für ein Darlehen üblicherweise lediglich die Lohnnachweise der letzten Monate vor. Gewerbetreibende oder Freiberufler müssen deutlich umfassendere Dokumente einreichen:

  • Bilanzenoder Einnahme-Überschuss-Rechnungen der letzten zwei Jahre

  • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen

  • Einkommenssteuerbescheide der letzten zwei Jahre

Diese Nachweise sollen dem Kreditinstitut die Umsätze und Gewinne verdeutlichen, die regelmäßig erzielt werden. Anhand dessen errechnet die Bank das Einkommen des Kreditinteressierten vor der Besteuerung. Von dieser Summe wird ein Sicherheitsabschlag von etwa 30 Prozent abgezogen. Der dadurch ermittelte Betrag ist dann die Basis der Baufinanzierung.

Insgesamt ist sowohl für den Darlehensnehmer als auch für die Bank der Nachweis- und Prüfungsaufwand recht hoch. Manch ein Kreditinstitut lehnt aufgrund der umfangreichen Bonitätsanalyse entsprechende Anträge ab. Dennoch sollten sich Gewerbetreibende und Freiberufler davon nicht entmutigen lassen. Mit einigen Tipps kann der Antrag zu ihren Gunsten beeinflusst werden.

Gewerbetreibende oder Freiberufler: Wer hat bessere Chancen auf den Kredit?

Für die Kreditgeber spielt es eine wichtige Rolle, ob es sich bei den Antragstellern um Gewerbetreibende oder Freiberufler handelt. Letztere werden nämlich meist bevorzugt. Ärzte, Journalisten, Rechtsanwälte oder Gutachterkönnen Darlehen zu ähnlichen Konditionen wie Angestellte erhalten. Handwerker oder Händler, die als Selbstständige oder Gewerbetreibende tätig sind, müssen hingegen meist mit höheren Zinsen rechnen. Für Saisonarbeiter oder Existenzgründer ist die Situation noch schwieriger. Sie sollten einen zweiten Darlehensnehmer hinzuziehen, der idealerweise seine Einkünfte als Gehalt bezieht, um ihre Chancen auf eine Baufinanzierung zu erhöhen.

Checkliste: In 10 Schritten zum Kredit

Ob Gewerbetreibender oder Freiberufler, wenn Sie die folgenden 10 Tipps beherzigen, kommen Sie Ihrem Traum vom eigenen Haus ein Stück näher:

  1. Je länger die Selbstständigkeit, die freiberufliche Tätigkeit oder das Gewerbe besteht, desto eher wird Ihnen eine Immobilienfinanzierung gewährt. Zwei bis drei Kalenderjahre sind in der Regel die Mindestvoraussetzung.

  2. Eine solide, positive Einkommensbilanz lässt Sie kreditwürdiger erscheinen.

  3. Neben derRate für die Baufinanzierungmuss Ihnen genug Geld für die Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung und Altersvorsorgezur Verfügung stehen. Teilweise müssen auch zusätzlich dazu Reserven für planmäßige oder spontane Ausgaben nachgewiesen werden.

  4. Eigenkapital kann der Schlüssel zur Baufinanzierung sein. Ab einer Höhe von 40 Prozent des Kaufpreises erhöhen Sie Ihre Kreditchancen.

  5. Achten Sie bei der Wahl der Immobilie auf eine attraktive Lage und einen gepflegten Zustand. Diese Punkte wirken sich vorteilhaft auf die Darlehensvergabe aus.

  6. Läuft die Baufinanzierung nicht nur über einen, sondern über zwei Kreditnehmer, wertet die Bank dies als zusätzliche Sicherheit. Ein gemeinsames Darlehen mit dem Partner kann daher empfehlenswert sein.

  7. Ein kostenloser Tilgungssatzwechsel nimmt Ihnen einigen Druck. In schlechteren Einkommensmonaten können Sie so die finanzielle Belastung verringern.

  8. Erkundigen Sie sich nach Sondertilgungsmöglichkeiten. Verbessert sich Ihr Einkommen, können Sie dann höhere Rückzahlungen vornehmen. Das Praktische daran: Die Laufzeit des Kredits reduziert sich.

  9. Achten Sie bei der Festlegung der monatlichen Rate auf Ihre besondere Situation. So bringt Sie ein finanziell weniger ertragreicher Monat nicht sofort in die Bredouille.

  10. Sie wollen die neue Immobilie auch mit Gewerbe, beispielsweise einer Werkstatt, ausstatten? Der gewerbliche Anteil sollte im Verhältnis zu den Ausmaßen des Objekts nicht zu groß sein.

Gewerbetreibende und Freiberufler haben im Gegensatz zu Beamten oder Angestellten bei einer Baufinanzierung besondere Nachweispflichten. Doch mit umfassenden Einkommensunterlagen steht ihnen der Weg zum Darlehen ebenso offen wie anderen Erwerbstätigen.

Sie sind Gewerbetreibender oder Freiberufler und interessieren sich für eine Baufinanzierung? Hüttig & Rompf berät Sie gerne.

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