27. November 2020 FörderungenBaufinanzierung Benjamin Papo

Bundesrat: Mehr Kindergeld und höhere Freibeträge

Der Bundesrat hat heute grünes Licht für das vom Bundestag verabschiedete, sogenannte „Zweite Familienentlastungsgesetz“ gegeben. Familien haben damit ab dem 01. Januar 2021 monatlich ein paar Euro mehr im Portemonnaie und können darüber hinaus auch noch Steuern sparen.

Die Bundesregierung öffnet, unabhängig von den Corona-Leistungen, weiter die Schatulle. Denn für Familien ergeben sich aus der Einführung des „Zweiten Familienentlastungsgesetzes“ zum 01. Januar 2021 deutlich höhere Leistungen der öffentlichen Hand. So soll das Kindergeld um 15 Euro je Kind steigen. Für das erste Kind und zweite Kind erhalten Familien somit jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro, für das vierte und alle weiteren Kinder sogar 250 Euro im Monat.

Die Kinderfreibeträge steigen entsprechend von 5.172 Euro um 288 Euro auf 5.460 Euro. Erhöht wird auch der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes, er wird um 288 Euro auf 2.928 Euro angehoben. Außerdem stellt die Bundesregierung sicher, dass das Existenzminimum weiter steuerfrei bleibt, indem der Grundfreibetrag neu angesetzt wird: 2021 auf 9.744 Euro, 2022 auf 9.984 Euro.

Weiterhin passt der Bundestag einzelne Werte des Einkommenssteuertarifs an, um die sogenannte „Kalte Progression“ abzumildern, die vor allem bei mittleren Einkommen zu Buche schlägt und das Phänomen beschreibt, dass Preissteigerungen das „Mehr“ vom Netto gleich wieder auffressen. Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen nach dem Einkommenssteuergesetz wird ab 2021 ebenfalls angehoben. Darüber hinaus nimmt der Bundestagsbeschluss auf Basis der bisherigen Praxiserfahrungen Aktualisierungen zum automatisierten Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen vor.

Hintergrund der Änderungen ist, dass der Gesetzgeber alle zwei Jahre die Höhe des Existenzminimums auf Basis eines Berichts des statistischen Bundesamts neu einschätzt. Das Gesetz muss nun nur noch durch den Bundespräsidenten unterzeichnet werden und kann dann pünktlich zum 01. Januar 2021 dafür sorgen, dass Familien jeden Monat ein paar Euro mehr im Portemonnaie haben.

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