21. Februar 2016 Baufinanzierung Benjamin Papo

Baufinanzierung 2016: Diese Änderungen sollten Sie kennen

2016 ins Eigenheim. Wer für das neue Jahr diesen Vorsatz gefasst hat, sollte ihn umsetzen. Denn neben niedrigen Zinsen, machen auch einige gesetzliche Änderungen den Immobilienkauf attraktiv.

Die gute Nachricht zuerst: Für das Jahr 2016 ist nur mit einem moderaten Zinsanstieg zu rechnen. Denn gerade erst hat die Europäische Zentralbank ihr Anleihekaufprogramm bis 2017 verlängert. Deshalb bleibt der Leitzins auf dem historischen Tief von 0,05 Prozent. Jedoch erhöhte die US-Zentralbank Federal Reserve ihren Leitzins vor Kurzem wieder. Diese Zinswende in den USA könnte mittel- bis langfristig zu einem starken Zinsanstieg führen. Im aktuellen Jahr sollen die Baugeldzinsen allerdings voraussichtlich niedrig bleiben.

Verschärfte Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, wird ständig überarbeitet. Seit dem 1. Januar 2016 gelten wieder einmal strengere Richtlinien für Neubauten. Bei neu errichteten Gebäuden fordert die EnEV 2016 einen um 25 Prozent geringeren Primär-Energieverbrauch als noch 2015. Zudem schreibt die EnEV vor, den Wärmeverlust der Gebäudehülle um etwa 20 Prozent zu verringern.

Sie haben für Ihren Neubau bereits vor dem Stichtag den Bauantrag oder die Bauanzeige eingereicht? Dann sind Sie von der Änderung nicht betroffen. Welche Fassung der EnEV gilt, hängt nämlich nicht vom Baubeginn ab. Die Werte werden aber als Standard angelegt, wenn Sie den Bauantrag oder die Bauanzeige ab dem 1. Januar 2016 einreichen.

Änderungen im Förderprogramm der KfW

Mehr Dämmung und verbesserte technische Ausstattung bringen erst einmal höhere Kosten mit sich. Doch mit dem 1. April 2016 kommt Abhilfe. Durch eine Änderung in ihrem Programm „Energieeffizient Bauen“ erhöht die KfW die Fördermittel. Darlehensnehmer können dann Baukredite von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit erhalten – effektiver Jahreszins ab 0,75 Prozent inklusive. Außerdem sind nun Zinsbindungen von bis zu 20 Jahren möglich. Das bringt Planungssicherheit.

Nicht mehr gefördert wird das „KfW-Effizienshaus 70“, weil es den gestiegenen Anforderungen des EnEV nicht mehr entspricht. Wer aktuell ein solches Haus in Planung hat, kann aber noch bis zum 31. März einen Antrag auf Förderung stellen. Neben den bereits bestehenden Förderstandards „KfW-Effizienhaus 55“ und „KfW-Effizeinhaus 40“ wird dafür ein weiterer Standard eingeführt: der „KfW-Effizienzhaus 40 Plus“, der mit einem attraktiven Tilgungszuschuss lockt.

Auch wer eine Bestandsimmobilie umbaut, darf sich über Förderung freuen. 12,5 Prozent Tilgungszuschuss gibt es ab 1. Januar 2016 für alle, die Wohnraum energetisch sanieren. Also zum Beispiel ineffiziente Heizungsanlagen austauschen. Interessierte Immobilienkäufer können sich jetzt schon darüber informieren, ob ihr Neubau oder ein geplanter Umbau gefördert wird.

Reform des Bauvertragsrecht

Mit mehr Transparenz und Rechtssicherheit sollen auch Bauherren und Käufer besser geschützt werden. Dafür liegt aktuell ein Gesetzesentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts vor. Bauträger wären dann verpflichtet, ihren Kunden bereits vor Vertragsabschluss eine Baubeschreibung zu Verfügung zu stellen. Ebenso müsste dann künftig ein verbindlicher Termin für die Fertigstellung der Immobilie oder für die Dauer der Baumaßnahmen genannt werden. Darüber hinaus soll erstmals ein Widerrufsrecht für Bauverträge eingeführt werden. Bauträgerverträge bleiben aber weiterhin nicht widerrufbar, da diese notariell beurkundet werden. Die Neuregelungen werden voraussichtlich ab 2017 anzuwenden sein.

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