26. Juli 2022 AllgemeinesBaufinanzierung Benjamin Papo

Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen kurz definiert

Ob Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main oder München, gerade in Ballungszentren sind Immobilien heiß begehrt. Steht ein neues Projekt an, heißt es deshalb: Schnell sein, bevor es ein anderer ist. Doch nicht immer fällt damit direkt der Startschuss zum Baubeginn. Manchmal vergehen ein oder zwei Jahre bis zur Fertigstellung des Hauses. Geduld ist gefragt und die kann ins Geld gehen. Denn wer sein Bankdarlehen für den Immobilienkauf nicht abruft, muss ab einem bestimmten Zeitpunkt für die Bereitstellung des Darlehens Zinsen zahlen. Bereitstellungszinsen sind also jene Gebühren, welche die Bank auf noch nicht abgerufene Darlehensteile berechnet. 

Wie hoch sind Bereitstellungszinsen?

Wie hoch die Bereitstellungszinsen sind, ist nicht explizit festgelegt. In der Regel betragen Sie ungefähr 3 Prozent pro Jahr, pro Monat wären das somit 0,25 Prozent. Bedeutet für Sie: Bereitstellungszinsen können ein auf den ersten Blick günstiges Darlehen zur Baufinanzierung schnell verteuern. Diese Zusatzkosten fallen frühestens 2 Monate nach Vertragsabschluss bei der Bank an.
Unser Tipp: Wenn Sie eine Immobilie vermieten möchten, lassen sich Bereitstellungszinsen von der Steuer absetzen. Diese lassen sich in dem Fall beim Finanzamt als Werbekosten geltend machen. Anders sieht es jedoch leider aus, wenn Sie das Objekt selbst nutzen möchten, dann sind Bereitstellungszinsen nicht absetzbar.  

Wie lange sind Bereitstellungszinsen zu zahlen?

Der Zeitraum, in dem Sie Ihr Bauvorhaben mit einem Kredit finanzieren, bestimmt die Bereitstellungszinsen. Da Baukredite zweckgebunden sind, fallen auch so lange die Kosten der Zinsen an. Damit Ihre Bank Ihnen auch die nächste Teilzahlung auszahlt, sind dementsprechende Nachweise zum Fortschritt des Baus vorzulegen. Sollte es zu Verzögerungen beim Bau der Immobilie kommen, so müssen Bereitstellungszinsen über den vorab festgelegten Zeitraum hinaus beglichen werden. 

Generell berechnen Kreditinstitute die Bereitstellungszinsen ab einem bestimmten Zeitpunkt nach Abschluss des Darlehensvertrags (z.B. nach 3-6 Monaten) für vertraglich beantragte, aber noch nicht in Anspruch genommene Darlehensbeträge. 

Dazu hier ein Beispiel der Kostenstaffelung:  

Darlehensbetrag 100.000 €
Bereitstellungszinsen 0,25 % ab dem 4. Monat
Darlehenszusage der Bank am 01.02.2022
Abruf des Darlehensbetrages durch den Darlehensnehmer am 01.08.2022

Für die Monate Februar, März, April und Mai sind keine Bereitstellungszinsen fällig. Erst ab dem 01.06.2022 werden für 2 Monate (Juni und Juli) Bereitstellungszinsen gefordert.

Darum erheben Banken Bereitstellungszinsen

Für die Banken rechnet sich ein bereitgestelltes Darlehen nicht. Denn in der Zeit, in der sie das Geld bereithalten, der Kreditnehmer es aber nicht abruft, können Banken damit keinen Gewinn machen. Dafür sollen die Bereitstellungszinsen entschädigen. Die Höhe hängt immer von der Bank und den jeweiligen Kreditkonditionen ab. Was aber bei jeder Bank gleich ist: Bereitstellungszinsen werden nur für den noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag fällig. Wer schon einen Teil des Darlehens abgerufen hat, zahlt auf diesen Betrag den vertraglich vereinbarten Sollzinssatz und auf den nicht abgerufenen Restbetrag die Bereitstellungszinsen.

Bereitstellungszinsen umgehen: Dank bereitstellungsfreier Zeit Geld sparen

Durch Bereitstellungszinsen können leicht einige Tausend Euro zusammenkommen. Da stellt man sich schnell die Frage, ob man diese nicht umgehen kann. Genau das ist tatsächlich möglich – und es ist gar nicht mal so schwierig. Die Lösung: eine bereitstellungsfreie Zeit. In dieser Frist fallen noch keine Bereitstellungszinsen an. Wie lang dieser Zeitraum ist, kann mit jeder Bank individuell ausgehandelt werden. Wer hier gut argumentiert, kann also ordentlich sparen. 
Einige Banken bieten Zeiträume von ein paar Monaten, andere bieten Zeiträume von bis zu einem Jahr oder länger an. Sollten Sie Ihr Darlehen auf verschiedenen Banken aufgeteilt haben, ist es sinnvoll, das Geld zuerst von jener mit dem kürzesten Zeitraum der bereitstellungsfreien Zeit abzurufen. Am effektivsten ist es jedoch natürlich, die Bauzeit möglichst kurz zu halten. 

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