Hohe Förderung für die Sanierung in kleinen Schritten

Sie möchten Heizkosten sparen oder die Umwelt schonen? Dann bringen auch einzelne Sanierungsmaßnahmen viel. So reduziert eine Wärmedämmung den Energieverbrauch, während eine neue Heizung effizient und klimaschonend für wohlige Wärme sorgt. Entscheiden Sie sich für eine solche Einzelmaßnahme, können Sie auf attraktive staatliche Unterstützung setzen. Denn über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) gibt es Fördermittel vom Staat für die schrittweise Sanierung. Wie hoch diese ausfallen, welche Maßnahmen förderbar sind und wie Sie die Mittel erhalten, erklären wir gemeinsam mit dem Partnerportal energie-fachberater.de in den folgenden Abschnitten.

Hier finden Sie eine Übersichtstabelle zu allen Förderungen aus dem Bereich Sanierung.

Für diese Maßnahmen erhalten Sie Fördermittel

Ob an der Heizung, am Dach oder an der Fassade: Führen Sie Sanierungsarbeiten durch, bekommen Sie in vielen Fällen Unterstützung vom Staat. Diese gibt es in Form von Zuschüssen oder Darlehen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Förderbar sind dabei Maßnahmen in folgenden Bereichen:

Sanierungsarbeiten

Zuschuss-/Tilgungszuschusshöhe

Förderbare Maßnahmen
Arbeiten an der Gebäudehülle 20 % Dach-, Fassaden- oder Kellerdämmung, Fenster- oder Haustürtausch, sommerlicher Wärmeschutz
Modernisierung der Anlagentechnik 20 % Lüftungsanlagen, Smart-Home-Systeme
Heizungstausch 20 % - 50 % Gas-Hybridheizungen, Solarthermie, Wärmepumpen, Biomasseheizungen (Scheitholz-, Hackschnitzel- oder Pelletkessel sowie wasserführende Pelletöfen)
Heizungsoptimierung 20 % Hydraulischer Abgleich oder Heiz-Check sowie Arbeiten zur Verbesserung der Effizienz der Wärmeverteilung und -übergabe
Fachplanung und Baubegleitung 50 % Fachliche Unterstützung durch unabhängige Energieberater bei Planung und Sanierung

Günstig ist es, bereits vor der Sanierung eine/n Energieberater/in zu beauftragen. Diese/r untersucht Ihr Haus gründlich, um die größten Einsparpotenziale und die wirkungsvollsten Sanierungsmaßnahmen herauszustellen. Sie erfahren, wie Sie das vorhandene Budget am besten einsetzen und profitieren zudem von besseren Förderkonditionen: Erstellt der/die Energieberater/in einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), steigt die BEG-EM-Förderung um fünf Prozent an. Die Kosten der Energieberatung übernimmt der Staat zu 80 Prozent. Und auch die Baubegleitung durch einen Energieberater wird zu 50 Prozent gefördert.

Hinweis: Die BEG-EM Förderung ist seit Januar in der Zuschuss-Variante verfügbar. Günstige Förderdarlehen erhalten Sie ab Juli 2021. Bis dahin können Sie günstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen noch über das Programm 152 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.

Diese Voraussetzungen sind für die Sanierungsförderung zu erfüllen

Fördermittel für Einzelmaßnahmen erhalten Sie nur im Bestand, wenn Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegen. Ob es sich um ein Ein-, ein Mehrfamilienhaus oder gar ein Nichtwohngebäude handelt, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist aber, dass Fachbetriebe die Arbeiten durchführen. Außerdem gelten hohe technische Anforderungen, die im Einzelnen von den geplanten Maßnahmen abhängen. Geht es um Arbeiten an der Gebäudehülle, gibt es beispielsweise Vorgaben an die zu erreichende Qualität des Wärmeschutzes (gemessen am U-Wert). Neue Heizungsanlagen müssen hingegen teilweise regenerativ und hocheffizient arbeiten. Details zum Förderprogramm der BEG für energetische Einzelmaßnahmen können Sie beim Ratgeberportal energie-fachberater.de nachlesen.

So beantragen Sie die Fördermittel richtig

Haben Sie vor, in Zukunft einzelne Maßnahmen am Haus durchführen zu lassen? Dann kümmern Sie sich rechtzeitig vor der Vergabe von Aufträgen um Fördermittel. Abgesehen von Heizungstausch und Heizungsoptimierung benötigen Sie dazu einen Energieberater. Dieser erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB), mit der Sie die Mittel anschließend beantragen können. Anträge für die Zuschussförderung stellen Sie dabei einfach online über die BAFA-Webseite. Geht es um Förderdarlehen, unterstützen wir Sie bei der richtigen Beantragung. Wir stimmen alle Informationen ab und kümmern uns um die Ausschüttung über die finanzierende Bank.

Förderangebote prüfen und vergleichen

Neben den Einzelmaßnahmen unterstützt der Staat auch die ganzheitliche Sanierung. Fördermittel für den Umbau zum Effizienzhaus bekommen Sie dabei, wenn Sie ein bestehendes Gebäude modernisieren und die Neubauanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erreichen oder sogar übertreffen. Haben Sie den Antragszeitpunkt bereits verpasst, gibt es mit dem Steuerbonus für die Sanierung eine Förderalternative, die Sie als Besitzer einer selbst bewohnten Immobilie auch nachträglich bekommen. Einen Überblick über förderbare Maßnahmen, technische Vorgaben und passende Förderangebote geben die Förder-eBooks vom Ratgeberportal energie-fachberater.de. Finden Sie hier die Förderprogramme zu einzelnen Sanierungsmaßnahmen und erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie die Mittel richtig beantragen.