Der Beleihungsauslauf kommt im gleichen Zusammenhang vor wie die Begriffe Beleihungswert und Beleihungsgrenze. Mehr darüber erfahren Sie in diesem FAQ. Während der Beleihungswert also angibt, wie viel Ihnen die Bank maximal bereit ist zu leihen, drückt der Beleihungsauslauf prozentual aus, in welchem Umfang man seine Immobilie beleiht.
Der Beleihungsauslauf berechnet sich folgendermaßen:
Beleihungsauslauf = Fremdkapital (Darlehensumme/KfW-Darlehen/evtl. Vorlasten) : Beleihungswert
Hierzu ein konkretes Bespiel:
Sie möchten ein Haus für 400.000 Euro kaufen. Dafür benötigen Sie Fremdkapital in Höhe von 200.000 Euro, das sich aus einem Annuitätendarlehen über 150.000 Euro und einem KfW-Förderdarlehen über 50.000 Euro zusammensetzt. Das Haus hat keine Vorlasten, das heißt es bestehen keine fremden, noch offenen Kredite. Der Beleihungswert des Hauses beträgt nach Abzug des zehnprozentigen Sicherheitsabschlags 360.000 Euro.
Beleihungsauslauf = (150.000 + 50.000 + 0) : 360.000 = 0,56
In diesem Beispiel beträgt der Beleihungsauslauf also 56 %, was bedeutet, dass Sie dieses Haus nur zu 56 % beleihen. Das gibt Ihnen den Handlungsspielraum, die Finanzierung später eventuell nochmals aufzustocken, zum Beispiel für eine Modernisierung.