30. Januar 2018 Baufinanzierung

Was müssen Grenzgänger bei der Baufinanzierung berücksichtigen?

Grenzgänger pendeln zwischen zwei Ländern und beziehen ihr Gehalt in der Währung des Arbeitsortes. Viele deutsche Grenzgänger wohnen in Bayern oder Baden-Württemberg und pendeln in die Schweiz, doch es gibt auch Grenzgänger zu den östlichen Nachbarn. Um das Währungsrisiko abzufangen, finanzieren viele Grenzgänger die Immobilie in beiden Ländern.

Vorteil der Baufinanzierung für Grenzgänger
Der Grenzgänger genießt den Vorteil, dass er in zwei Staaten nach einer Bank für das Vorhaben suchen kann. Dabei kann er unter Umständen von einem deutlichen Zinsvorteil profitieren, was zumindest zwischen Deutschland und der Schweiz lange Zeit der Fall – die Schweizer Bauzinsen lagen über Jahrzehnte hinweg deutlich unter den deutschen. Als Schweizer Gehaltsempfänger können sie in der Regel problemlos einen Kredit in der Schweiz und als Deutscher gleichzeitig eine Baufinanzierung in Deutschland aufnehmen. Dabei muss der Ort des Hausbaus nicht unbedingt eine Rolle spielen. Dennoch bleibt es bei gewissen Regeln. Die nötige Bonitätsprüfung nehmen natürlich auch Schweizer Banken vor – auch sie fragen die Schufa ab. Sie vergeben aber möglicherweise den Kredit an einen Schweizer Gehaltsempfänger leichter, denn ein Währungsrisiko besteht bei der Rückzahlung im Prinzip nicht.

Welche Auswirkungen hat der Wechselkurs?
Der Wechselkurs zwischen dem Euro und Währungen der Nachbarländer ist auf die Jahrzehnte, die eine Baufinanzierung für Grenzgänger läuft, nicht zu prognostizieren. Er kann sich also zum Vor- oder Nachteil des Kreditnehmers entwickeln. Das ist einer der Gründe, weshalb die Baufinanzierung für Grenzgänger durchaus auf zwei Banken aufgeteilt werden kann: eine in Deutschland und eine am Arbeitsort. Ein Risiko bleibt der Verlust des ausländischen Arbeitsplatzes. Wenn Sie, aus welchen Gründen auch immer, wieder in Deutschland arbeiten und nun mit dem Euro-Einkommen das Darlehen tilgen, unterliegen Sie einem Währungsrisiko. Das könnte unter Umständen den Vorteil eines niedrigeren Schweizer Zinssatzes aufheben. Aus diesem Grund wird bei einer Baufinanzierung für Grenzgänger stets die Mischfinanzierung bei zwei Banken aus den jeweiligen Ländern empfohlen. Das klingt vernünftig, doch in der Praxis entscheiden sich viele Kreditnehmer für eine Bank, die zunächst einen niedrigen Zinssatz anbietet und das Finanzierungsvorhaben am schnellsten zusagt – unabhängig vom Standort und der Währung. Die Mischfinanzierung funktioniert in einer Hinsicht bei Grenzgängern in die Schweiz sehr gut: Schweizer Banken werden relativ problemlos in deutsche Grundbücher eingetragen. Bei den Banken anderer Staaten sind hierzu vorab Recherchen nötig. Ein Konfliktpotenzial ergibt sich aus dem Rang im Grundbuch, wenn beide Banken zu gleichen Teilen finanzieren. Dieses Szenario ist aber unwahrscheinlich. In der Regel werden unterschiedliche Finanzierungsanteile aufgenommen (weil vielleicht schon lange ein deutscher Bausparvertrag existiert), sodass die Bank mit dem größeren Anteil im Grundbuch erstrangig geführt wird.

Wohnimmobilienkreditrichtlinie und Baufinanzierung für Grenzgänger
Seit dem Frühjahr 2016 ist in Deutschland eine neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft getreten, die Baufinanzierung für Grenzgänger aus Sicht manch deutscher Bank erschwert. Dabei geht es um § 493 Absatz 4 BGB der Informationspflicht, der sich darauf bezieht, was passiert, wenn ein Kredit in Euro läuft, der Darlehensnehmer aber sein Einkommen in einer anderen Währung bezieht. Das steht der Baufinanzierung für Grenzgänger aber nicht per se entgegen. Der Finanzierer muss lediglich eine entsprechende Bank finden und dann den Informationspflichten strikt nachkommen.

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