29. Juli 2019 Baufinanzierung

Was bedeutet laufende Lebenshaltung?

Bevor die Bank Ihnen eine Baufinanzierung gewährt, wird sie zunächst Ihre Bonität überprüfen. Um sich ein besseres Bild über Ihre finanzielle Situation machen zu können, verlangt das Kreditinstitut eine Selbstauskunft. Diese enthält Angaben über Ihr derzeitiges Arbeitsverhältnis sowie zu Ihren Einkünften. Aber auch an Ihren Ausgaben ist das Geldhaus sehr interessiert. Deshalb führt das Finanzinstitut eine sogenannte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung durch. Dieses Ergebnis ist ausschlaggebend, ob Sie die Finanzierung erhalten.

Welche laufenden Ausgaben sind Teil der Lebenshaltungskosten?

Hierzu zählen sämtliche Aufwendungen, die regelmäßig in unserem modernen Leben anfallen. Allerdings sind hiermit nicht nur die Kosten für das „nackte“ Überleben gemeint, sondern auch Ausgaben für Bildung sowie die Freizeitgestaltung. Im Wesentlichen zählen die folgenden monatlichen Aufwendungen – laut Statistischem Bundesamt – zu den Lebenshaltungskosten:

  • Lebensmittel
  • Drogerieartikel
  • Mietzahlungen zuzüglich der Nebenkosten
  • Kleidung
  • Mobilitätsausgaben (Tickets für Bus und Bahn, Betrieb und Unterhalt von Fahrzeugen)
  • Tierhaltung
  • Studien- oder Ausbildungsgebühren sowie weitere Bildungskosten
  • Freizeitgestaltung
  • Versicherungsbeiträge
  • Unterhaltszahlungen
  • Ratenzahlungen für bereits vorhandene Verbindlichkeiten
  • Urlaubsreisen

Wie unterscheidet sich die Haushaltspauschale von den Lebenshaltungskosten?

Da zahlreiche Antragsteller ihre monatlichen Ausgaben zu gering einschätzen oder nicht exakt beziffern können, verwenden Finanzinstitute bei der Berechnung der Lebenshaltungskosten oftmals eine Haushaltspauschale. Diese wird von jedem Bankhaus individuell festgelegt, sodass sie je nach Anbieter unterschiedlich ausfällt. Bei der Berechnung der Haushaltspauschale gehen die Banken recht unterschiedlich vor. Während die eine die laufenden Pkw-Kosten in die Kalkulation mit einbezieht, spielt dieser Aspekt bei einer anderen keine Rolle. Somit basiert die Pauschale auf einer Schätzung Ihrer derzeitigen Ausgaben, welche mit Ihren wirklichen Einkünften gegengerechnet wird. Für die Berechnung der Haushaltspauschale fließt der sogenannte Verbraucherpreisindex (VPI) mit ein. Dieser wird im Abstand von fünf Jahren vom Statistischen Bundesamt ermittelt und gibt die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten an. Zudem zeigt der Index die Veränderungen der Dienstleistungs- und Warenpreise an, welche für die Verbraucher von Bedeutung sind. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass das Statistische Bundesamt für die Berechnung des VPI stets die gleichen Kriterien verwendet.

Wie wird die Haushaltspauschale berechnet?

Für die Ermittlung der Pauschale benötigt das Kreditinstitut für gewöhnlich nur die Anzahl der Personen, welche derzeit in Ihrem Haushalt wohnen. Mithilfe einer Tabelle – in welcher die Zahlen für die unterschiedlichen Haushaltsgrößen aufgelistet sind – wird dann die Haushaltspauschale berechnet. Ausgaben für Kleidung, Lebensmittel, Telekommunikation und Versicherungen sind Teil der Pauschale. Die Mietkosten fließen jedoch für gewöhnlich nicht in die Berechnung mit ein. Diese Angabe müssen Sie dann gesondert in der Selbstauskunft vermerken. Auch bei der Baufinanzierung sind diese Kosten oftmals nicht ausschlaggebend, da die Interessenten später in ihrem Eigenheim wohnen werden. Zudem werden die Aufwendungen für einen privaten Pkw häufig zusätzlich berechnet, da nicht jeder Haushalt ein Fahrzeug sein Eigen nennt.

Fazit:

Da die Haushaltspauschale je nach Kreditinstitut unterschiedlich hoch ausfällt, sollten Sie nach einer ersten Ablehnung Ihres Kreditantrages nicht gleich Ihr Vorhaben aufgeben. Insbesondere dann nicht, wenn Sie die Anforderungen nur minimal verfehlen. Eine Anfrage bei einer anderen Bank kann sich in diesen Fällen lohnen.

Weitere nützliche Informationen finden Sie hier.

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