30. Januar 2018 Immobilienkauf

Pleite des Baudienstleisters – was tun?

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es vorkommen, dass während eines Bauprojektes der zuständige Bauträger oder ein beteiligtes Gewerk die Insolvenz anmelden muss. In den meisten Fällen ist dann mit einer empfindlichen Verzögerung der Baumaßnahmen zu rechnen.

Fällt ein Baudienstleister vollständig aus, so muss der Bauträger den Schaden möglich klein halten. Kommt der Bau für längere Zeit zum Stillstand, so bedeutet dies für den Bauherrn eine zusätzliche finanzielle Belastung.

Auslöser für eine Pleite eines Dienstleisters sind meist fehlerhafte Arbeiten, woraus zusätzliche Aufwände und Maßnahmen zur Behebung der Mängel entstehen. Grundsätzlich ist die Zahlung bei einem Neubau durch die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt. Darin ist die schrittweise Zahlung, abhängig von dem Baufortschritt, festgeschrieben. Versucht ein Unternehmen diese Regelung durch Abschlagszahlungen zu umgehen oder vereinbarte Fertigstellungstermine werden wiederholt überschritten, kann dies auf eine bevorstehende Insolvenz hinweisen.

Auch sichtbare Mängel bei der Ausführung einzelner Arbeiten oder das plötzliche Wegbleiben von Mitarbeitern können ein Hinweis auf finanzielle Schwierigkeiten beim Bauträger oder bei einem Handwerksbetrieb darstellen. Gibt es Auffälligkeiten, die auf ein Problem hinweisen, sollte der Bauherr möglichst schnell eine Aussprache mit den beteiligten Unternehmen suchen. Verzögerungen beim Bau können auch andere Ursachen haben und lassen sich schnell anhand eines Gesprächs ausräumen.

Was sollte ein Bauherr bei einer Insolvenz tun?
Wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, muss zunächst das Gespräch mit dem zuständigen Insolvenzverwalter gesucht werden. Nur dieser kann entscheiden, ob die Arbeiten an der Immobilie weitergehen. In den meisten Fällen ist dies allerdings nicht der Fall. Jedoch sollte der Käufer die Entscheidung abwarten, bevor er ausstehende Arbeiten an andere Gewerke weitergibt. Wer hier die Fristen nicht einhält, läuft Gefahr, die ausstehenden Bauarbeiten doppelt zu bezahlen.

Wird mit einem Bauträger zusammengearbeitet, kann der Käufer den Insolvenzverwalter auffordern, ihm das Baugrundstück zu übereignen. Die deutsche Insolvenzordnung lässt einen Eigentumserwerb zu, sofern eine Auflassungsvormerkung vorliegt. Das Gesetz regelt bei einer Insolvenz, dass der Vertrag mit dem Bauträger in zwei Verträge (Kauf- und Bauvertrag) aufgeschlüsselt wird. Dennoch kommt es in aller Regel zu Streitigkeiten über ausstehende Zahlungen und Leistungen. Der Käufer kann gegenüber dem Bauträger oder einem Handwerker konkrete Schadensansprüche anmelden. In der Praxis kommt es in der Regel erst nach mehreren Jahren zu einer Einigung.

Wie kann sich ein Bauherr gegen eine Insolvenz schützen?
Im ersten Schritt sollte sich jeder Bauherr über einen möglichen Bauträger informieren. Holen Sie Einkünfte über ihren zukünftigen Vertragspartner ein. Schauen Sie sich Referenzprojekte an und sprechen Sie mit Eigentümern von vergleichbaren Immobilien. Ein weiterer Schritt sind Bürgschaften des Bauträgers oder von Handwerksunternehmen, die die Vertragserfüllung und die Gewährleistung absichern. Diese müssen von den Vertragspartnern bei einer Bank beantragt werden und sind Bestandteil des Bauträgervertrages.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen sorgt eine Insolvenz im Rahmen eines Bauprojektes immer für viel Ärger. Meist sind zusätzliche Kosten und eine Verzögerung bei der Fertigstellung der eigenen Immobilie Teil des Prozesses. Damit es gar nicht erst dazu kommt, sollten Sie die Beratung eines versierten Immobilienfinanziers in Anspruch nehmen. Er kann Tipps für die Auswahl zuverlässiger Dienstleister geben.

Übersicht