8. Juli 2025 AllgemeinesFörderungen Benjamin Papo

Wie der Wohnungsbau turbomäßig in Fahrt gebracht werden soll

Kürzere und schnellere Genehmigungsverfahren, einfacheres Abweichen vom Bebauungsplan, leichteres Aufstocken und Nachverdichten. Dies alles könnte jetzt klappen – wenn die Politik vor Ort mitzieht.

Kaum sechs Wochen im Amt, schon hat die neue Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) ihren ersten Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht. Inhaltlich geht es beim „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in erster Linie um Änderungen des Baugesetzbuches, durch die Kommunen in die Lage versetzt werden sollen, beim Wohnungsneubau erheblich schneller und flexibler zu agieren – sofern dies vor Ort denn gewünscht ist. Durch § 246e BauGB wird es Kommunen bis Ende 2030 ermöglicht, Wohnprojekte ohne klassischen Bebauungsplan abzusegnen und von geltendem Planungsrecht abzuweichen. Dabei gelten die Regelungen – anders als ursprünglich geplant – nicht ausschließlich für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt.

In Außenbereichen, also auf Flächen außerhalb der bebauten Ortschaften, soll die Wohnraumschaffung erleichtert werden. In Innenbereichen soll von geltenden städtebaurechtlichen Regelungen abgewichen werden dürfen. Aufstockungen und andere Wege der Nachverdichtung werden dadurch erheblich einfacher realisierbar. In gemischten Quartieren ist durch eigene Schallschutzregelungen künftig das Abweichen von bisherigen Immissionsrichtwerten möglich.

Entscheidet sich eine Kommune für das Turbo-Verfahren sollen „aus einer durchschnittlichen Planungszeit von fünf Jahren zwei Monate werden“, so das überaus ambitionierte Ziel der SPD-Ministerin. Aber auch bei geringerer Zeitersparnis ist eine erhebliche Entschlackung bürokratischer Abläufe zu erwarten. Dies wird nach Schätzungen der Bundesregierung zu jährlichen finanziellen Entlastungen der Bürger, der Wirtschaft und der Verwaltung von insgesamt 2,5 Mrd. Euro führen.

Unbestritten enthält der Bau-Turbo eine ganze Reihe sinnvoller Vereinfachungen, die das Bauen schneller und günstiger machen können. Ihre Umsetzung ist allerdings vom „guten Willen“ der einzelnen Kommunen abhängig. Und nicht immer haben Gemeinderäte und Bürgermeister das nötige Interesse, die zukünftig möglichen Veränderungen auch tatsächlich herbeizuführen. Denn insbesondere in bestehenden Wohngebieten bedeuten Baustellen Lärm, Dreck und meist auch heftige Proteste der dort wohnenden Wähler. Hinzu kommen langfristige Ausgaben für den Unterhalt zusätzlicher Kindergärten, Schulen, Spielplätze und Sportanlagen, mit denen viele Kommunen schon heute überfordert sind. Es wird deshalb viel Überzeugungsarbeit der gesamten Wohnungsbaubranche bedürfen, die Verantwortlichen vor Ort dazu zu animieren, die neuen Freiheiten zu nutzen und entsprechende Bauvorhaben auch tatsächlich zu unterstützen.

Zudem muss ergänzend zur Angebotsseite natürlich auch die Nachfragseite wieder stärker in den Blickpunkt rücken. Nur wenn auch die Endabnehmer von staatlicher Seite her entlastet werden, bestehen Chancen, die erschreckenden Vorhersagen für die Entwicklung des heimischen Wohnungsneubaus in den kommenden Jahren signifikant zu übertreffen.

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