12. August 2025 AllgemeinesImmobilienkauf Benjamin Papo

Effizientere Abwicklung von Immobiliengeschäften

Befragt nach den drei größten Wünschen, fallen die Antworten von Vertretern der Immobilienbranche relativ einheitlich aus: Bürokratieabbau! Bürokratieabbau! Bürokratieabbau! Mit zwei neuen Gesetzesinitiativen geht die schwarz-rote Bundesregierung jetzt einen ersten Schritt in diese Richtung. Weitere, wie etwa die Digitalisierung von Bauanträgen und die Vereinfachung von Bauvorschriften (Stichwort: „Gebäudetyp E“), sollen folgen.

Für Grundstückskaufverträge ist nach deutschem Recht eine öffentliche Beurkundung vorgeschrieben. Das dazu erforderliche Verfahren ist derzeit noch grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet. Lediglich die Verwahrung von Urkunden erfolgt bereits weitgehend elektronisch und auch der Vollzug beurkundeter Geschäfte und Erklärungen läuft zunehmend digital.

Mitte Juli hat das Bundeskabinett nun den „Gesetzentwurf zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung“ beschlossen. Er sieht weitreichende Möglichkeiten für die Errichtung elektronischer Urkunden vor. Nach Inkrafttreten des Gesetzes können Notare ein elektronisches Dokument auch direkt beim Präsenztermin erstellen, beurkunden und digital signieren. Das ging bisher nur bei Online-Beurkundungen. Auf diese Weise werden die Voraussetzungen für eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung der entsprechenden Dokumente geschaffen. Dies ist ein wichtiger und bereits seit langem geforderter Schritt, um notarielle Verfahren effizienter, transparenter und zugänglicher zu gestalten. Mittel- bis langfristig sollte dies wohl auch zu Kosteneinsparungen führen.

Gleiches gilt für Grundstückskaufverträge, deren Vollzug nach den Vorgaben eines Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz künftig komplett digital möglich werden soll. Konkret geht es dabei um den Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden im Nachgang der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags. Bislang findet dieser Austausch weitestgehend postalisch statt. Zukünftig soll er vollständig elektronisch erfolgen, wie es aus dem Ministerium heißt.

Betroffen wären davon bundesweit jährlich über eine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie alle anderen Arten von Grundstücksübertragungen. Insgesamt soll dies zu einer geschätzten Auslagenreduzierung der beteiligten Notare von rund 21,7 Millionen Euro führen. Für die Wirtschaft wird mit einer Reduzierung der Bürokratiekosten aus Informationspflichten in Höhe von 6,4 Millionen Euro gerechnet.

Das ist zwar ein guter Anfang, stellt bei den hohen Bürokratiekosten der Immobilienwirtschaft insgesamt aber nur einen Tropfen auf den heißen Stein dar. Man denke in diesem Zusammenhang nur an die gesetzlichen Regulierungen und Meldepflichten zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor, die bürokratischen Hürden beim Um- und Ausbau von Dachgeschossen oder die Datenflut, die Banken bei ihren Baukreditnehmern zur Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte erheben müssen. Insofern dürften die drei eingangs formulierten dringlichsten Wünsche der Immobilienbranche noch einige Zeit Bestand haben.

Übersicht